Regierungsratsbulletin
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zur Regierungsratssitzung vom 3. Dezember 2008
Sachkunde-Nachweis für Fischerinnen und Fischer
Der Regierungsrat hat eine Anpassung der kantonalen Fischereiverordnung beschlossen. Zentraler Punkt ist der Vollzug der neuen Bestimmungen des Bundes, die ab 1. Januar 2009 gelten: "Wer ein Fischerpatent erwerben will, muss ausreichende Kenntnisse über Fische und die tierschutzgerechte Ausübung der Fischerei nachweisen."
Viele Fischerinnen und Fischer im Kanton Aargau haben bereits entsprechende Ausbildungen absolviert und sind im Besitz des Schweizerischen Sportfischer-Brevets. Verschiedene Organisationen, darunter auch der aargauische Fischereiverband, bieten entsprechende Kurse nach gesamtschweizerischem Standard an, in denen die Grundkenntnisse für ein tierschutzgerechtes Fischen vermittelt werden.
Der Sachkunde-Nachweis muss bis spätestens Ende 2009 erbracht werden. Für das Jahr 2009 gilt eine Übergangsregelung. Die Fischerinnen und Fischer werden direkt und detailliert darüber informiert.
Erhöhung des Ferienanspruchs für die Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung
Der Aargauer Regierungsrat hat eine Erhöhung des Ferienanspruchs beschlossen. Abhängig vom Alter erhalten die Mitarbeitenden zwei beziehungsweise drei Ferientage mehr. Damit werden der stärkeren Belastung in der täglichen Arbeit und den Arbeitsmarktverhältnissen Rechnung getragen. Für die Lehrpersonen wird der Ausgleich im Zusammenhang mit einer Revision der Anstellungsbedingungen erfolgen, die im nächsten Jahr bearbeitet wird.