Regierungsratsbulletin
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zur Regierungsratssitzung vom 24. Februar 2010
Änderung des Lohndekrets
Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat die Änderung des Dekrets über die Löhne des kantonalen Personals zur Beschlussfassung unterbreitet. Ziel ist es, die Konkurrenzfähigkeit des Kantons als Arbeitgeber auch für die Zukunft zu sichern und den Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt Rechnung zu tragen. Das revidierte Lohndekret soll die Rechtsgrundlagen für die Ausrichtung einmaliger Lohnnebenleistungen, für eine angepasste Arbeitsplatzbewertung und für einen Mobilitätsbeitrag schaffen. Zudem sollen darin eine Stellvertreterzulage und eine zeitlich limitierte Besitzstandsregelung bei Lohnsenkung aufgrund von betrieblichen Veränderungen geregelt werden. Das Dekret bringt überdies Änderungen im Bereich des Dienstaltergeschenks mit sich.
Die vorgeschlagenen Änderungen im Dekret über die Löhne des kantonalen Personals führen zu zusätzlichen Kosten von 6,1 Millionen Franken und sollen per 1. Januar 2011 in Kraft treten.
Dekret über die vorzeitige Pensionierung
Der Regierungsrat hat einen Entwurf zum Dekret über die vorzeitige Pensionierung verabschiedet und den Dekretsentwurf dem Grossen Rat zur Beschlussfassung unterbreitet. Das geltende Personalrecht des Kantons lässt den freiwilligen vorzeitigen Altersrücktritt ab 58 Jahren zu. Die freiwillige vorzeitige Pensionierung geht zu Lasten der/des Mitarbeitenden. Neu soll der Kanton die Möglichkeit haben, bei vorzeitigem Altersrücktritt aufgrund von Stellenaufhebungen oder anderen betrieblichen Gründen die daraus resultierende Rentenkürzung ganz oder teilweise auszufinanzieren. Das ermöglicht dem Kanton als Arbeitgeber auf besondere Situationen flexibler zu reagieren. Das Inkrafttreten des Dekrets über die vorzeitige Pensionierung ist auf den 1. Januar 2011 vorgesehen.