Regierungsratsbulletin
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Änderungen bei den Ersatzabgaben für den Bau von Schutzräumen
Am 1. Januar 2012 tritt das Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZS) in Kraft. Demgemäss gehen die Ersatzbeiträge beim Bau von Schutzräumen nicht mehr an die Gemeinden, sondern an den Kanton. Verrechnung und Verwaltung der Ersatzbeiträge müssen deshalb neu geregelt werden. Der Regierungsrat hat die Verordnung über den Bevölkerungsschutz und Zivilschutz entsprechend angepasst und den Ersatzbeitrag pro Schutzplatz auf 400 Franken festgesetzt. Dies entspricht dem Minimum des Bandbreitenmodells des Bundes. Der Kanton verwaltet die ab Anfang 2012 verrechneten Ersatzbeiträge. Damit erhält er die Möglichkeit, die Mittel gezielt und zweckgebunden einzusetzen. Die Neuerung erlaubt es, die Schutzraum-Bautätigkeit besser zu steuern, vorhandene Lücken zu schliessen und die Werterhaltung zu sichern. Weitere Angaben sind unter Zivilschutz abrufbar.