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Regierungsratsbulletin :
zur Regierungsratssitzung vom 16. Dezember 2009

Vernehmlassung zum Entwurf eines Bundesgesetzes über die Sicherung der Bankeinlagen

Der Bundesrat hat eine Vernehmlassung zum Entwurf eines Gesetzes über die Sicherung der Bankeinlagen durchgeführt. Das bisherige System zur Sicherung der Bankeinlagen ist als solidarische Branchenlösung unter den Banken ausgestaltet. Als Reaktion auf die Verunsicherung der Märkte während der Finanzkrise von vergangenem Jahr erhöhte die Bundesversammlung im Dezember 2008 per Dringlichkeitsrecht die Sicherungsgrenze für Bankkunden von 30'000 auf 100'000 Franken. Der vorliegende Gesetzesentwurf soll dieses Dringlichkeitsrecht ablösen. Er beinhaltet einen Systemwechsel hin zu einem öffentlich-rechtlichen Fonds über rund zehn Milliarden Franken, der von allen Banken zu äufnen wäre. Für darüber hinausgehende Ausfälle schlägt er einen Bundesvorschuss oder eine Bundesversicherung mit Abgeltung durch die Banken vor.

In seiner Stellungnahme empfiehlt der Aargauer Regierungsrat eine grundsätzliche Überarbeitung des vorgeschlagenen Gesetzesentwurfs unter Einbezug von Branchenexperten. Er weist unter anderem darauf hin, dass insbesondere die Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit und Ertragskraft der volkswirtschaftlich wichtigen Finanzbranche genauer geklärt werden müssen. Einer Präzisierung bedarf zudem die künftige Stellung der Kantonalbanken im Schadenfall respektive das Verhältnis zwischen vorgesehener Bankeinlagensicherung und Staatsgarantie der Kantone.

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