Regierungsratsbulletin
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zur Regierungsratssitzung vom 11. März 2009
Motion der SVP-Fraktion vom 17. Juni 2008 betreffend Zusammenfassung der Kantonsspitäler Aarau und Baden in einer gemeinsamen Spital-Aktiengesellschaft
Der Regierungsrat lehnt die Motion ab. Ist jedoch bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen.
Die Motion verlangt die Zusammenfassung der Kantonsspital Aarau AG (KSA AG) und der Kantonsspital Baden AG (KSB AG) zu einer Spitalaktiengesellschaft unter Beibehaltung der beiden Standorte. Das würde bedeuten, dass die beiden Verwaltungsräte und Geschäftsleitungen zusammengefasst würden. Die Risiken eines Zusammenschlusses werden aber als viel grösser beurteilt als der allfällige Nutzen daraus. Zudem gibt es im Bereich der Grösse nicht nur "zu klein", sondern auch "zu gross".
Mit der KVG-Revision und dem anstehenden Leistungseinkauf mit Swiss-DRG wird sich die Rolle des Kantons gegenüber den Kantonsspitälern noch einmal verändern. Darum würde ein Zusammenschluss zum heutigen Zeitpunkt zusätzliche Unsicherheit und eine Schwächung der heute ausgezeichneten Ausgangslage der Kantonsspitäler verursachen.
Die Entwicklungen im regulatorischen und im gesundheitspolitischen Bereich sind jedoch in Zukunft aufmerksam zu verfolgen. Mittelfristig ist eine Zusammenführung der Leitungsebene auf Stufe Verwaltungsrat bei Beibehaltung von zwei Standorten nicht von vornherein auszuschliessen.
In diesem Sinne ist der Regierungsrat bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen.
Register- und Meldegesetz sowie die dazugehörige Verordnung treten am 1. Mai 2009 in Kraft
Der Kanton hat für die vom Bund angeordnete Registerharmonisierung das kantonale Vollzugsrecht auf Gesetzes- und Verordnungsebene geschaffen. Dabei sollen nicht nur die Bundesvorgaben erfüllt werden, sondern durch den Austausch von Adressdaten zwischen Gemeinden und Kanton Mutationen z.B. bei Weg- oder Zuzügen in den diversen Adressverzeichnissen (Einwohnerkontrolle, Steuerverwaltung, Strassenverkehrsamt etc.) automatisch nachgeführt werden.
Der Grosse Rat hat das Register- und Meldegesetz am 18. November 2008 verabschiedet. Gestützt darauf wurde in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden die Register- und Meldeverordnung geschaffen.
Die beiden Erlasse treten nun auf den 1. Mai 2009 in Kraft und bilden die rechtliche Grundlage für den Aufbau des Datenaustausches zwischen Gemeinden, Kanton und Bund.