Regierungsratsbulletin
Erteilung einer Bewilligung für das Aufsuchen von Erdgas an die SEAG
Nach eingehender Prüfung und Anhörung der betroffenen 75 Gemeinden hat der Regierungsrat der Aktiengesellschaft für Schweizerisches Erdöl (SEAG) das ausschliessliche Recht für das Aufsuchen von flüssigen und gasförmigen Kohlenwasserstoffen im Ostaargau (Region um Bad Zurzach) sowie im Westaargau zwischen Zofingen und Aarau (inkl. Wynental) zugestanden. Diese Bewilligung ersetzt die bisherigen Konzessionen aus dem Jahr 1957, welche noch das gesamte Kantonsgebiet umfassten. Die Bestimmungen entsprechen inhaltlich dem in erster Lesung vom Grossen Rat genehmigten Gesetz über die Nutzung des tiefen Untergrunds und die Gewinnung von Bodenschätzen (GNB). Für Bohrungen oder andere Erkundungsarbeiten bleibt das ordentliche Bewilligungsverfahren vorbehalten.
Eine allfällige Nutzung ist nicht Bestandteil der erteilten Bewilligung, sie müsste in einem separaten Schritt beantragt werden. Für die SEAG steht die Suche nach Erdgas im Mittelpunkt. In der Schweiz wurde bislang nur in Finsterwald (LU) eine grössere Menge Erdgas vorgefunden, wobei das Volumen für eine kommerziell lohnende Förderung zu gering war. Dennoch gibt es heute wieder vermehrt Bestrebungen, nach Erdgasvorkommen zu suchen, wie das aktuelle Beispiel der Erkundungsbohrung in Noville (VD) zeigt.