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Regierungsratsbulletin :
zur Regierungsratssitzung vom 19. September 2007

NFA entlastet Kanton und Gemeinden um je 60 Mio. Franken

Der Grosse Rat hat die Gesetzesänderungen zur NFA-Umsetzung am 26. Juni 2007 beschlossen. Noch offen blieb der definitive Ausgleichsbetrag des Kantons an die Gemeinden, da der Bund den für die Berechnung erforderlichen Ressourcenindex noch nicht bekannt gegeben hatte. Seit Anfang Juli steht fest, dass der Kanton einen Ressourcenausgleich von 139 Mio. Franken erhält. Unter Berücksichtigung der Aufgabenteilungsmassnahmen, der Zahlungen in den Härteausgleich und des Aufwands für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich ergibt sich gesamthaft eine Entlastung des Kantons von rund 120 Mio. Franken.

Damit diese NFA-Gesamtwirkung wie vorgesehen zwischen Kanton und Gemeinden hälftig geteilt wird, zahlt der Kanton künftig 40 Mio. Franken mehr an die Berufsfachschulen und senkt den Gemeindeanteil am Personalaufwand der Volksschulen und Kindergärten um 109 Mio. Franken. Dieser Gemeindeanteil dient auch der Erreichung der Kostenneutralität, wie sie im Projekt Aufgabenteilung Kanton Gemeinden seit 2003 gesetzlich verankert ist. Aufgrund der Kostenentwicklung muss der Gemeindeanteil für die Jahre 2008 und 2009 von 28.9 % auf 34.8 % erhöht werden. Trotzdem sinkt die Belastung der Gemeinden, weil der Kanton im Sinne des NFA-Ausgleichs vom Gemeindeanteil 109 Mio. Franken in Abzug bringt.

Massnahmen gegen häusliche Gewalt

Der Regierungsrat hat den Entwurf des neuen Gesetzes über Massnahmen gegen häusliche Gewalt für die 2. Beratung im Grossen Rat verabschiedet. Die Vorlage zielt darauf ab, Gewaltbetroffene wirkungsvoll zu schützen und Gewaltausübende zur Verantwortung zu ziehen. Im Vordergrund steht die Erweiterung der bestehenden Beratungs- und Betreuungsangebote für alle, die mit häuslicher Gewalt konfrontiert sind.

Der Gesetzesentwurf ist am 27. März 2007 vom Grossen Rat in 1. Lesung beraten und mit einer Änderung und drei Prüfungsaufträgen einstimmig gutgeheissen worden.

Für die 2. Beratung übernimmt der Regierungsrat den zum Beschluss erhobenen Gesetzesentwurf mit einigen wenigen Präzisierungsvorschlägen. Nach erfolgter Prüfung hält der Regierungsrat an seinem Vorschlag fest, die Aufgabe der geplanten Anlaufstelle gegen häusliche Gewalt als sozialen Auftrag zu definieren. Der Grosse Rat hatte zur Prüfung vorgeschlagen, die Erstberatung der Polizei zu übertragen. Ebenfalls hält der Regierungsrat an seinem Antrag fest, den Gemeindeanteil an den Kosten unter den Gemeinden nach ihrer jeweiligen Einwohnerzahl zu verteilen.

Die Arbeiten zur Umsetzung der Massnahmen erfolgen im Verlaufe 2008, die Inkraftsetzung des neuen Gesetzes ist auf den 1. Januar 2009 geplant.

Neue Theaterbühne in der Reithalle Aarau

Der Regierungsrat spricht sich für die Umnutzung der alten Reithalle am Apfelhausenweg in Aarau zu einer Theaterbühne aus und will mit der Kantonshauptstadt im Hinblick auf einen Baurechtsvertrag in Verhandlung treten. Die demnächst von ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung enthobene Halle stellt einen denkmalpflegerisch und städtebaulich wichtigen aber schwer nutzbaren Bauzeugen dar. Die Umnutzung für kulturelle Zwecke kann deshalb als Glücksfall bezeichnet werden. Gleichzeitig hat der Regierungsrat zugunsten des Planungskredits einen Beitrag von 400'000 Franken aus dem Lotteriefonds bewilligt.

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