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Regierungsratsbulletin :
Regierungsratssitzung vom 4. April 2007

Definitive Aufnahme der Berufsvorbereitungsklasse (BVK) in das Leistungsangebot des Jugendheims Aarburg (JHA)

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, die BVK ab dem 1. August 2008 definitiv in das Leistungsangebot des JHA aufzunehmen. Dies nachdem der Regierungsrat eine vorläufige Bewilligung für ein weiteres Jahr beschlossen hat, da eine Unterbrechung des Betriebs unbedingt vermieden werden musste. In seiner Botschaft an den Grossen Rat hält der Regierungsrat unter anderem fest, dass sich während des zweieinhalbjährigen Pilotbetriebs gezeigt hat, dass das Angebot einem grossen Bedürfnis von strafrechtlichen und zivilrechtlichen Einweisungsbehörden entspricht.

Schliesslich weist der Regierungsrat darauf hin, dass die BVK kostendeckend betrieben wird. Mit den von den einweisenden Behörden zu zahlenden Kostgeldern und den Subventionen des Bundes kann der Aufwand vollumfänglich gedeckt werden. Dem Kanton entstehen durch den Betrieb der BVK somit keine zusätzlichen Kosten.

Vernehmlassung betreffend die parlamentarische Initiative zur obligatorischen Bedenkfrist bei Scheidungen

Die Kantonsregierungen wurden mit Schreiben vom 19. Januar 2007 von der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats eingeladen, zur geplanten Aufhebung der obligatorischen Bedenkfrist bei Scheidungen auf gemeinsames Begehren Stellung zu nehmen. Die Kommission beantragt die Aufhebung der obligatorischen Bedenkfrist von zwei Monaten.

Der Regierungsrat stimmt in seiner Vernehmlassung der vorgeschlagenen Gesetzesänderung grundsätzlich zu. Der Vorschlag bringt sinnvolle Verbesserungen im Scheidungsverfahren.

Der Regierungsrat schlägt zudem vor, die Verpflichtung der Gerichte zur getrennten und gemeinsamen Anhörung der Parteien aufzuheben. Der Entscheid, ob eine getrennte, eine gemeinsame oder sowohl eine getrennte als auch eine gemeinsame Anhörung zu erfolgen hat, soll den Richterinnen und Richtern aufgrund der Beurteilung der konkreten Situation überlassen bleiben.

AKB: Gewinnablieferung beträgt 45 Millionen Franken

Der Regierungsrat hat den Geschäftsbericht der Aargauischen Kantonalbank für das Geschäftsjahr 2006 und die Jahresrechnung 2006 genehmigt und die Botschaft an den Grossen Rat verabschiedet. Die AKB hat im letzten Jahr einen Gewinn von 84.4 Millionen Franken erwirtschaftet. Gemäss Kantonalbankgesetz muss mindestens die Hälfte des Gewinns an die Staatskasse überwiesen werden. Der Bankrat beantragt, 45 Millionen Franken an den Kanton abzuliefern. Diesem Antrag stimmt der Regierungsrat zu.

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