Regierungsratsbulletin
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Regierungsratssitzung vom 21. Februar 2007
Vernehmlassung zur Beschwerde gegen die Teilrevision des Steuergesetzes
Anfangs Januar 2007 wurde beim Bundesgericht eine Beschwerde gegen die im letzten Jahr beschlossene Teilrevision des Steuergesetzes eingereicht. Nach Ansicht des Beschwerdeführers widerspricht der neue Kleinrentner- und Kleinverdienerabzug dem Gleichbehandlungsgebot der Bundesverfassung. Dabei geht der Beschwerdeführer davon aus, dass man mit dem neuen Abzug die Steuerfreiheit des notwendigen Existenzminimums habe regeln wollen. Der Regierungsrat hält in seiner Vernehmlassung fest, dass dies nicht der Zweck der neuen Bestimmung ist. Der neue Abzug soll Steuerpflichtige in bescheidenen finanziellen Verhältnissen entlasten. Die Gleichbehandlung der Steuerpflichtigen ist gewährleistet, wenn Steuerpflichtige der gleichen Einkommenskategorie gleich behandelt werden. Dies ist mit dem neuen Abzug der Fall. Der Regierungsrat beantragt deshalb, die Beschwerde abzuweisen.
Neuer Lohnausweis: Übergang wird kulant gehandhabt
Der Kanton Aargau führt den Neuen Lohnausweis (NLA) offiziell auf 2007 ein, akzeptiert aber für die Löhne 2007 im Sinne einer Übergangslösung nochmals den alten Lohnausweis. Zudem erfolgt der Übergang vom alten zum neuen Formular mit grösstmöglicher Kulanz, Fairness und Sachlichkeit. Dies schreibt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme zum Auftrag von Pascal Furer und Herbert H. Scholl betreffend Abfederung von negativen Folgen durch die Einführung des NLA. Der Auftrag wird vom Regierungsrat aus formellen Gründen abgelehnt, da der Grosse Rat dem Regierungsrat keine direkten Aufträge, sondern nur Prüfaufträge geben kann. In seiner Antwort hält der Regierungsrat gleichzeitig fest, dass das Anliegen jedoch im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten umgesetzt wird. Der Wechsel zum NLA werde grundsätzlich weder für die Arbeitgebenden noch für die Arbeitnehmenden negative Auswirkungen haben. Insbesondere sollen keine Nachsteuer- und Strafverfahren durchgeführt werden, wenn es sich um Bagatellfälle handelt oder um Gehaltsnebenleistungen, die bei mehreren Arbeitnehmenden nicht korrekt deklariert wurden. Im Vordergrund steht vielmehr eine zukunftsorientierte Sicht mit dem Ziel, dass alle Personen mit Lohneinkommen künftig gleich behandelt werden. Abgelehnt wird vom Regierungsrat der Auftrag von Sylvia Flückiger-Bäni, auf seinen Entscheid zurückzukommen und den NLA nicht einzuführen.
Motion der CVP-Fraktion zur Schaffung einer Grundlage für Schulsozialarbeit
Der Regierungsrat lehnt die von der CVP-Fraktion eingereichte Motion ab, ist jedoch bereit, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen. Auf den 1. August 2005 wurde die Schulsozialarbeit im Schulgesetz gesetzlich verankert. Damit können die Schulträger seit dem Schuljahr 2005/2006 auf eigene Kosten eine Schulsozialarbeiterin oder einen Schulsozialarbeiter anstellen und dabei auf die fachliche Unterstützung durch das BKS zählen. Mit der Einreichung der Motion hat die CVP nun aufgezeigt, dass die bedarfsgerechte Ausstattung nicht überall erreicht wird. Der Regierungsrat ist deshalb bereit, die Einführung eines Dienstes für Schulsozialarbeit zu prüfen, sieht darin aber nicht die einzige Möglichkeit, dem Anliegen gerecht zu werden. Er möchte vielmehr auch andere und speziell die in anderen Kantonen gewählten Varianten der Organisation in die Analyse mit einbeziehen.