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Regierungsratsbulletin :
zur Regierungsratssitzung vom 6. Mai 2009

Vernehmlassungen betreffend Vorentwurf einer Teilrevision des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (Elterliche Sorge) und des Strafgesetzbuches (Art. 220)

Der Vorentwurf für eine Revision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches sieht vor, dass das Sorgerecht auch nach einer Scheidung von Gesetzes wegen beiden Eltern zusteht. Für nicht miteinander verheiratete Eltern wird eine differenzierte Lösung vorgeschlagen.

Nach Einschätzung des Regierungsrats bewirkt die Gesetzesrevision gerade in Konfliktfällen keine Entspannung. Es ist nicht sinnvoll, Eltern, die keine gemeinsame Vereinbarung ausarbeiten können, von Gesetzes wegen das gemeinsame Sorgerecht zu übertragen. Die Kooperationsfähigkeit der Eltern in Bezug auf die Ausübung der elterlichen Sorge ist für das Kindswohl entscheidend.

Die Vorlage vermag aus Sicht des Regierungsrats deshalb nicht zu überzeugen. Eine grundsätzliche Überarbeitung, die das Kindeswohl ins Zentrum stellt sowie eine effektivere Gleichstellung sicherstellt, ist notwendig.

Botschaft an den Grossen Rat zur Genehmigung des Zusammenschlusses der Einwohnergemeinden Kaisten und Ittenthal

Die Einwohnergemeinden Kaisten und Ittenthal haben am 8. Februar 2009 an der Urne ihren Zusammenschluss mit deutlichen Mehrheiten gutgeheissen. Erforderlich ist noch die Zustimmung des Grossen Rats zu diesem Zusammenschluss.

Der Regierungsrat hat die Botschaft zuhanden des Grossen Rats verabschiedet und beantragt, den Zusammenschluss der Gemeinden Laufenburg und Sulz auf den 1. Januar 2010 zu genehmigen. Er gewährt an die erfolgreich abgeschlossenen Arbeiten einen Projektkostenbeitrag von Fr. 60 000..

Der Zusammenschluss bietet für beide Gemeinden positive Entwicklungschancen.

Botschaft an den Grossen Rat zur Genehmigung des Zusammenschlusses der Einwohnergemeinden Merenschwand und Benzenschwil

Die beiden Einwohnergemeinden Merenschwand und Benzenschwil haben am 8. Februar 2009 an der Urne den Zusammenschluss ihrer Gemeinden mit grosser Mehrheit gutgeheissen. Erforderlich ist noch die Zustimmung des Grossen Rats zu diesem Zusammenschluss.

Der Regierungsrat hat die Botschaft zuhanden des Grossen Rats verabschiedet und beantragt, den Zusammenschluss der Gemeinden Laufenburg und Sulz auf den 1. Januar 2010 zu genehmigen. Er gewährt an die erfolgreich abgeschlossenen Arbeiten einen Projektkostenbeitrag von Fr. 50 000.. Er hat den beiden Gemeinden in einem früheren Zeitpunkt bereits einen Beitrag von Fr. 10 000. an das Vorprojekt zum Gemeindezusammenschluss ausgerichtet.

Der Zusammenschluss bietet positive Entwicklungschancen für beide Gemeinden.

AKB: Gewinnausschüttung von 55 Millionen Franken beantragt

Der Regierungsrat hat den Geschäftsbericht der Aargauischen Kantonalbank für das Geschäftsjahr 2008 und die Jahresrechnung 2008 genehmigt und die Botschaft an den Grossen Rat verabschiedet. Die Aargauer Kantonalbank erzielte 2008 trotz der Turbulenzen auf den Finanzmärkten ein erfreuliches Ergebnis. Im letzten Jahr hat sie einen Gewinn von 115,9 Millionen Franken erwirtschaftet. Der Regierungsrat stellt in Übereinkunft mit dem Bankrat dem Grossen Rat den Antrag, die Gewinnausschüttung an die Staatskasse auf 55 Millionen Franken festzulegen, was knapp der der Hälfte des Gewinns entspricht.

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