Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Regierungsratsbulletin :
zur Regierungsratssitzung vom 5. September 2007

Regierungsrat beschliesst Termine der Gesamterneuerungswahlen

Die Regierungsrats- und die Grossratswahlen für die Amtsdauer 2009/13 werden ein letztes Mal an getrennten Terminen durchgeführt. Die Fristenlage und die voraussichtliche Änderung der Sitzzuteilungsmethode (Doppelter Pukelsheim) bei den Parlamentswahlen lassen für die nächste Amtsperiode noch keine Zusammenlegung zu. Gleichzeitig hat der Regierungsrat die in diesem Zusammenhang eingereichte FDP-Interpellation betreffend Zusammenlegung der Grossrats- und Regierungsratswahlen beantwortet und dort die Gründe für seinen Entscheid dargelegt.

Der Regierungsrat hat die folgenden Wahltermine festgelegt:

1. Wahlgang der Regierungsratswahlen (und der Gesamterneuerungswahlen der Bezirksbehörden):
30. November 2008.

2. Wahlgang der Regierungsratswahlen:
8. Februar 2009.

Grossratswahlen:
8. März 2009.

Haftung für gefährliche Hunde (Vernehmlassung zur Teilrevision des Obligationenrechts)

Mit einer Teilrevision des Obligationenrechts will der Bund eine Gefährdungshaftung für die Halterinnen und Halter von gefährlichen Hunden einführen. Diese dient dem Schutz des Opfers und verstärkt zudem das Risiko- und Verantwortungsbewusstsein der Halter. Als Varianten werden die Ausdehnung der Gefährdungshaftung auf die Halterinnen und Halter aller Hunde sowie die Einführung einer obligatorischen Haftpflichtversicherung vorgeschlagen.

In seiner Vernehmlassung hält der Regierungsrat fest, dass er dem Hauptvorschlag der Revision, der Einführung der Gefährdungshaftung für die Halterinnen und Halter von gefährlichen Hunden, zustimmt. Die vorgeschlagene Variante der Einführung einer Gefährdungshaftung für die Halterinnen und Halter aller Hunde lehnt er dagegen ab, da dies dem tatsächlichen Risiko, welches von Hunden ausgeht, nicht angemessen ist.

Angesichts der hohen Mobilität der Bevölkerung fordert der Regierungsrat allerdings eine gesamtschweizerische Lösung der Frage der obligatorischen Haftpflichtversicherung. Diese soll sich grundsätzlich auf gefährliche Hunde beschränken, die in einer Rasseliste zu bezeichnen sind. Im Einzelfall sollen aber die Vollzugsbehörden die Möglichkeit haben, einen als auffällig aggressiv befundenen Hund ebenfalls der Gefährdungshaftung und der Versicherungspflicht zu unterstellen.

Feuerbrand wirksam bekämpft

Der Regierungsrat hat drei Postulate zum Thema Feuerbrand entgegengenommen und beantragt die gleichzeitige Abschreibung. Die Postulanten forderten Sofortmassnahmen wie die konsequente Weiterführung der Kontroll- und Bekämpfungsmassnahmen, die Prüfung eines Antibiotikaeinsatzes sowie ein Bienenverstellverbot. In der Antwort zeigt der Regierungsrat, mit welchen Massnahmen die Bakterienkrankheit erfolgreich bekämpft werden muss. Die Gesamtkosten für Überwachung, Rodungen und Abfindungen belaufen sich in diesem Jahr auf 1.3 Millionen Franken. Davon wird der Bund rund 780'000 Franken übernehmen. Zur Frage eines Antibiotikaeinsatzes hält der Regierungsrat fest: "Sollte bis Ende 2007 vom Bund ein Einsatz für 2008 grundsätzlich bewilligt werden, wird der Regierungsrat in Kenntnis der Haltung der Task Force Feuerbrand über den Einsatz im Aargau entscheiden." Er betont gleichzeitig: "Ein Einsatz ist nur während der Blühperiode wirksam und ist kein Allheilmittel gegen Feuerbrand. Die bisherigen Massnahmen müssen unvermindernd weitergeführt werden."

  • Regierungsrat