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Regierungsratsbulletin :
zur Regierungsratssitzung vom 10. September 2008

Vernehmlassung zum Reglement über die Spielsuchtabgabe

Der Regierungsrat begrüsst in seiner Vernehmlassung den Entwurf des Reglements über die Spielsuchtabgabe der Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz (FDKL). Die vorgesehene Regelung, wonach die finanziellen Mittel aus der Spielsuchtabgabe zweckgebunden im Lotterie- und Wettbereich einzusetzen sind, wird vom Regierungsrat grundsätzlich unterstützt.

Zu beachten ist jedoch, dass im Bereich der Prävention die Abgrenzung zwischen verschiedenen Spielarten in der Praxis mit Schwierigkeiten verbunden ist. Die Möglichkeit der Lotteriegesellschaften, finanzielle Mittel für eigene Massnahmen zu beantragen, ermöglicht eine breitere Palette an Präventionsmassnahmen. Eine Koordination zwischen den Lotteriegesellschaften und den Kantonen bei der Mittelverwendung beziehungsweise bei der Realisierung von Präventionsmassnahmen ist dabei aus Sicht des Regierungsrats notwendig.

Der Regierungsrat ist zudem der Ansicht, dass eine periodische Wiederholung der Studie über die Spielsucht für die Swisslos-Kantone geprüft werden soll.

Vernehmlassung zur Verordnung über die Abgasemissionen von Schiffsmotoren auf schweizerischen Gewässern

Die Verordnung über die Abgasemissionen von Schiffsmotoren auf schweizerischen Gewässern wurde am 2. Mai 2007 geändert. Damit wurden Motoren, die über eine Konformitätserklärung gemäss der erweiterten EG-Sportboot-Richtlinie 94/25 verfügen, zum Betrieb auf schweizerischen Gewässern zugelassen und die Pflicht der Abgasnachuntersuchung auf alle in Betrieb stehenden Schiffmotoren ausgedehnt. Daher müssen die Ausführungsbestimmungen an die neuen Vorschriften angepasst werden.

In seiner Vernehmlassung hält der Regierungsrat fest, dass er die Änderung der Ausführungsbestimmungen zu den Abgasnachuntersuchungen aus ökologischer Sicht grundsätzlich begrüsst. Allerdings betrachtet er es als nicht zweckmässig, ausländische Betriebe für die Abgasnachuntersuchung zu ermächtigen, da eine effiziente Überprüfung und Kontrolle durch die kantonalen Schiffsbehörden nicht durchführbar wäre.

Der Regierungsrat weist zudem darauf hin, dass die Ausnahmeregelung für kantonal zugelassene Schiffe, die auf dem Rhein südlich von Rheinfelden eingesetzt werden, eine Ungleichbehandlung der übrigen Schiffshalter darstelle und darauf zu verzichten sei.

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