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Regierungsratsbulletin :
zur Regierungsratssitzung vom 27. Februar 2008

Verordnung über den nationalen Teil des SchengenerInformationssystems (N-SIS) und das SIRENE-Büro (N-SIS-Verordnung); Vernehmlassung zuhanden des Bundesamts für Polizei

Die N-SIS-Verordnung ist neben den formellgesetzlichen Bestimmungen des Strafgesetzbuches die rechtliche Grundlage für den Betrieb des Schengener Informationssystems und die entsprechende Fahndungszusammenarbeit mit Schengen. Sie regelt u.a. die nationalen Verfahren und Prozesse.

In seiner Vernehmlassung hält der Regierungsrat fest, dass er dem Entwurf grundsätzlich zustimmt. Er weist darauf hin, dass SIS und SIRENE der Verbreitung von Daten dienen und die N-SIS-Verordnung keine neuen materiellen Kompetenzen begründet. Die Fahndungsmöglichkeiten des SIS kommen nur soweit zum Tragen, wie eine entsprechende Massnahme im kantonalen oder im Bundesrecht vorgesehen ist. Generell ist der Regierungsrat der Ansicht, dass die Verordnung die Bedürfnisse der Kantone in zufrieden stellendem Masse abdeckt.

Ausdehnung des Abkommens über die Freizügigkeit auf die zwei neuen EU-Mitgliedstaaten Rumänien und Bulgarien; Vernehmlassung zuhanden der Konferenz der Kantonsregierungen

Der Regierungsrat begrüsst die Ausdehnung des Abkommens über die Freizügigkeit auf die neuen EU-Mitgliedstaaten Rumänien und Bulgarien und schliesst sich der Vernehmlassung der Konferenz der Kantonsregierungen an.

Die Ausdehnung der Freizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien ist eine logische Konsequenz des Abkommens mit der EU über die Freizügigkeit. Die Erfahrungen mit der Personenfreizügigkeit sind positiv. Die Konsolidierung dieses Abkommens ist auch im Interesse der Schweiz. Die in den Verhandlungen erzielte Übergangsregelung erlaubt eine schrittweise Einführung der Personenfreizügigkeit während einer ausreichend langen Übergangsfrist.

Im Hinblick auf ein allfälliges Referendum unterstreichen die Kantonsregierungen die Wichtigkeit einer sachlichen und umfassenden Information der Bevölkerung durch die Behörden.

Weiterführung des Abkommens über die Freizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU; Vernehmlassung zuhanden der Konferenz der Kantonsregierungen

Der Regierungsrat begrüsst die Weiterführung des Abkommens über die Freizügigkeit mit der EU und schliesst sich der Vernehmlassung der Konferenz der Kantonsregierungen an.

Die bisherigen Erfahrungen mit der Freizügigkeit sind eindeutig positiv. Die Zuwanderung entwickelte sich erwartungsgemäss und nach den Bedürfnissen der Wirtschaft. Gleichzeitig eröffnet das Abkommen auch Chancen für den Zugang zum Arbeitsmarkt der EU und verbessert die rechtliche Stellung von Schweizerinnen und Schweizern in der EU.

Die Weiterführung des Abkommens über die Freizügigkeit sichert zudem das bilaterale Vertragsnetz zwischen der Schweiz und der EU und damit den Zugang der Schweizer Wirtschaft zum europäischen Binnenmarkt.

Im Hinblick auf ein allfälliges Referendum unterstreichen die Kantonsregierungen die Wichtigkeit einer sachlichen und umfassenden Information der Bevölkerung durch die Behörden.

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