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Regierungsratsbulletin :
zur Regierungsratssitzung vom 27. Juni 2007

Vernehmlassung zu den Ausführungsbestimmungen zum neuen Ausländer- und zum revidierten Asylgesetz

Per 1. Januar 2008 sollen das neue Ausländer- und das revidierte Asylgesetz samt den dazugehörigen Verordnungen in Kraft treten. Die Schweiz verpflichtet sich damit zu einer verantwortungsvollen Ausländer- und Asylpolitik und zur konsequenten Bekämpfung von Missbräuchen.

Der Regierungsrat stimmt in seiner Vernehmlassungsantwort dem neuen Ausländer- und dem revidierten Asylgesetz grundsätzlich zu. Er weist darauf hin, dass dem Kanton durch die vom Bundesrecht auferlegten Massnahmen im Asylbereich keine zusätzlichen Kosten entstehen dürfen. Um eine Einschränkung der kantonalen Kompetenzen durch Rechtsprechung und Bundespraxis zu verhindern, fordert der Regierungsrat eine Konkretisierung von unbestimmten Rechtsbegriffen. Besonders begrüsst der Regierungsrat das Vorhaben, diejenigen Personen, die in der Schweiz bleiben, besser zu integrieren.

Agglomerationsprogramme Verkehr und Siedlung für die Agglomerationen Aargau-Ost und AareLand liegen im Entwurf vor

Die Agglomerationsprogramme Aargau-Ost und AareLand (Netzstadt AarauOltenZofingen) mit abgestimmten Leitprojekten und Massnahmen in den Bereichen Verkehrsinfrastruktur und Siedlung liegen im Entwurf vor. Sie enthalten Vorhaben für den Realisierungszeitraum 2011 bis 2018. Für die geplanten Verkehrsinfrastrukturen im Aargau im Umfang von rund 670 Millionen Franken (Aargau-Ost) und rund 400 Millionen Franken (AareLand) erwartet der Kanton Aargau einen namhaften Beitrag des Bundes aus dem Infrastrukturfonds.

Die Programmentwürfe gehen nun an die Regionalplanungsverbände und an die betroffenen Gemeinden zur Diskussion und Stellungnahme bis am 5. Oktober 2007. Gleichzeitig haben Parteien und interessierten Verbände Gelegenheit, sich über die Programme zu informieren und zu äussern.

Ehepaarbesteuerung: Regierungsrat für Vollsplitting

Der Regierungsrat setzt sich bei der Revision der Ehepaarbesteuerung für das Vollsplitting ein. Dieses Modell trägt nach seiner Ansicht der Ehe als Rechts- und Gütergemeinschaft am besten Rechnung. Das Vollsplitting bewirke zudem positive Arbeitsmarkt- und Wachstumseffekte, sei bezüglich der Kantons- und Gemeindesteuern kostenneutral und erfordere keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand, hält der Regierungsrat in seiner Vernehmlassung an die Eidgenössische Steuerverwaltung fest.

Mit der Reform will der Bund Unzulänglichkeiten bei der Ehepaarbesteuerung beseitigen, die bei der Bundessteuer trotz der 2006 beschlossenen Sofortmassnahme gegen die "Heiratsstrafe" nach wie vor bestehen.

Vernehmlassung zur Totalrevision der Handelsregisterverordnung

Mit der Totalrevision der Handelsregisterverordnung (HRegV) strebt der Bund eine umfassende Neuordnung des Handelsregisterrechts an, das den heutigen Anforderungen der Praxis genügt. Damit trägt er der Neuregelung des GmbH-Rechts und der Neuordnung der Revisionspflicht im Gesellschaftsrecht Rechnung.

Der Regierungsrat hat gegen die allgemeine Stossrichtung der Vernehmlassungsvorlage nichts einzuwenden. Er kritisiert indes die Tendenz zur Kompetenzverschiebung von den kantonalen Handelsregisterämtern hin zum Eidgenössischen Amt für das Handelsregister (EHRA).

Im Weiteren beanstandet der Regierungsrat die sehr hohe Regelungsdichte. Insbesondere die detaillierten Vorgaben zur Arbeitsweise der kantonalen Handelsregisterämter sind nach Ansicht des Regierungsrats zu hinterfragen, da solche Eingriffe in gewachsene kantonale Vollzugsmodalitäten im Einzelfall einen beträchtlichen Reorganisationsaufwand nach sich ziehen.

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