Regierungsratsbulletin
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Regierungsratssitzung vom 4. April 2007
Anhörung zum Konzeptteil des Sachplans Geologische Tiefenlager
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat den interessierten Kreisen im In- und Ausland den Entwurf des Konzeptteils des Sachplans Geologische Tiefenlager zur Anhörung unterbreitet. Darin wird das Auswahlverfahren für Standorte zur Entsorgung der radioaktiven Abfälle festgelegt. Der Regierungsrat stellt in seiner Stellungnahme fest, dass es sich bei diesem Sachplan wegen des Gefährdungspotenzials und der aussergewöhnlichen zeitlichen Dimension um eine Konvention mit einmaliger Tragweite handelt. Das Ziel, die Errichtung von Endlagern für radioaktive Abfälle, kann auf eine für die Gesellschaft verträgliche Weise nur dann erreicht werden, wenn bei der betroffenen Bevölkerung Akzeptanz geschaffen werden kann und Ressentiments abgebaut werden. Deshalb fordert der Regierungsrat als vertrauensbildende Massnahmen ein im Sachplan klar verankertes Primat der Sicherheit, den direkten Einbezug der betroffenen Kantone in den eigentlichen Evaluations- und Entscheidungsprozess sowie die Schaffung eines unabhängigen Expertengremiums der betroffenen Kantone.
Der Kanton hat einige Eingaben von Parteien und Organisationen an das UVEK zur Kenntnis erhalten. Die dort geäusserten Anliegen decken sich weitgehend mit der Stellungnahme des Regierungsrats. Insbesondere wird die Forderung nach einem straff durchgeführten Auswahlverfahren bekräftigt.
Vernehmlassung zur Verfassungsbestimmung Hooliganismus
Die Eidgenössischen Räte haben am 24. März 2006 die Teilrevision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) verabschiedet. Ziel ist die Bekämpfung von Gewalt im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen (Hooliganismus). Da die Verfassungskonformität des Rayonverbots, der Meldeauflage und des Polizeigewahrsams umstritten war, beschloss das Parlament die erwähnten Massnahmen bis Ende 2009 zu befristen. Bis zu diesem Zeitpunkt muss deshalb entweder eine einwandfreie bundesrechtliche Verfassungsgrundlage geschaffen werden oder aber die Kantone müssen ein entsprechendes Konkordat erarbeiten.
Die nun vorgeschlagene Verfassungsbestimmung hält fest, dass der Bund Vorschriften zu Verhinderung und Eindämmung von Gewalttätigkeiten und Ausschreitungen im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen erlassen kann.
Der Regierungsrat erachtet es als sinnvoll, sowohl die Konkordatslösung wie auch die Schaffung einer neuen Verfassungsbestimmung parallel zu verfolgen. Damit kann sichergestellt werden, dass die beschlossenen Massnahmen auch nach Ablauf der Befristung weitergeführt werden können. Der Regierungsrat stimmt deshalb in seiner Vernehmlassungsantwort der vorgeschlagenen Verfassungsbestimmung vollumfänglich zu.