Regierungsratsbulletin
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zur Regierungsratssitzung vom 2. Juli 2008
Unterstützung für den Medienpreis Aargau / Solothurn durch den Kanton Aargau
Der Medienpreis Aargau / Solothurn wurde 1997 geschaffen und wird von Zeitungsverlagen der Kantone Aargau und Solothurn, der SRG idée suisse Aargau Solothurn und verschiedenen kleineren Print- und elektronischen Medien herausgegeben. Auch die beiden Kantone Solothurn und Aargau beteiligen sich finanziell. In der regionalen Medienlandschaft hat sich der Medienpreis gut etabliert. 2006 wurden rund 137 Beiträge eingereicht. Neu soll eine professionelle Jury eingesetzt und damit das Renommée des Preises verbessert werden. Die Leitung der Jury übernimmt Peter Schellenberger, ehemaliger Direktor des Schweizer Fernsehens.
Der Aargauer Regierungsrat hat einen Beitrag von 18 000 Franken zulasten des Lotteriefonds bewilligt. Der Kanton Solothurn leistet denselben Beitrag.
Entscheid über die Stellung der verschiedenen beschwerdeführenden Parteien im Verfahren um Medikamentenversandmodell
Das Departement Gesundheit und Soziales hat im Sommer 2007 entschieden, dass das von der argomed Ärzte AG und der im Kanton Thurgau domizilierten Versandapotheke "Zur Rose AG" entwickelte Medikamentendistributionsmodell in der ausgeübten Form eine Umgehung des im Kanton Aargau geltenden Selbstdispensationsverbots darstellt und damit unzulässig ist. Gegen diesen Entscheid haben sowohl die Zur Rose AG, deren Tochtergesellschaft Helvepharm AG, die argomed Aerzte AG, mehrere Ärzte wie auch der Aargauische Apothekerverband und verschiedene Apotheker Beschwerde beim Regierungsrat erhoben.
Der Regierungsrat hat nun in einem Zwischenentscheid entschieden, welche dieser beschwerdeführenden Parteien zur Anfechtung des departementalen Entscheids befugt sind. Das Recht zur Beschwerdeführung haben jene Parteien, die durch den angefochtenen Entscheid in ihrer Interessensphäre direkt betroffen sind und sich am vorinstanzlichen Verfahren beteiligt haben. Des Weitern lehnte der Regierungsrat den Antrag ab, den Entscheid des Departements als nichtig zu erklären. Das Beschwerdeverfahren vor dem Regierungsrat wird nun fortgesetzt.
Moderate Fristverlängerung für Nachrüstung von Schiessanlagen
Der Bund hat eine Änderung des Umweltschutzgesetzes (USG) in die Anhörung gegeben. Es geht dabei um die Frist, bis wann die Belastung eines Kugelfangs bei Schiessanlagen unterbunden sein muss, damit die Bundesgelder für die spätere Sanierung des Kugelfangs noch geltend gemacht werden können. Heute ist diese Frist im USG der 31. Oktober 2008. Neu sollen zwei Fristen gelten: Ende 2012 für Anlagen in einer Gewässerschutzzone und Ende 2020 für alle übrigen Anlagen. Zudem soll neu ein pauschaler Bundesbeitrag von 8 000 Franken pro Scheibe bezahlt werden, anstelle wie bisher 40% der Sanierungskosten.
Der Regierungsrat begrüsst die pauschale Abgeltung, verlangt aber, dass diese mit einer Teuerungsklausel versehen wird. Die Notwendigkeit einer abgestuften Terminsetzung für die Nachrüstung mit künstlichen Kugelfängen sieht er als nicht gegeben, nicht zuletzt, weil die Sanierungsarbeiten an Schiessanlagen im Aargau bereits weit fortgeschritten sind. Ausserdem sei das emissionsfreie Schiessen heute Stand der Technik und solle im Sinne der Vorsorge bei allen Schiessanlagen unabhängig davon ob eine direkte Gefährdung des Grundwassers vorliegt verlangt werden. Der Regierungsrat schlägt eine moderate Fristverlängerung bis Ende 2010 vor.
Administrative Entlastung von Unternehmen
Am 17. Oktober 2005 wurde in der Form einer allgemeinen Anregung die Aargauische Volksinitiative "KMU-Entlastungsinitiative" eingereicht. Diese verlangte, dass die Verfassung des Kantons Aargau so zu ergänzen sei, dass die Anliegen und Bedürfnisse der Wirtschaft, insbesondere diejenigen der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bei allen staatlichen Tätigkeiten berücksichtigt werden. Zudem soll vor neuen Erlassen die zuständige Behörde die Auswirkungen auf die Wirtschaft, insbesondere auf die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) prüfen und zusätzliche Be- und Entlastungen in den wirtschaftlichen Bereichen aufzeigen. Der Grosse Rat soll im Rahmen der regierungsrätlichen Botschaften über die Ergebnisse orientiert werden.
Mit einer deutlichen Mehrheit haben die aargauischen Stimmberechtigten am 1. Juni 2008 die vom Grossen Rat verabschiedete Verfassungsänderung angenommen. Die Referendumsfrist zu der damit im Zusammenhang stehenden Änderung des Geschäftverkehrsgesetzes ist am 6. Juni 2008 unbenutzt abgelaufen.
Der Regierungsrat freut sich über das deutliche Ergebnis der Abstimmung und hat an seiner Sitzung vom 2. Juli 2008 beschlossen, dass beide Erlassänderungen auf den nächstmöglichen Termin (1. September 2008) in Kraft gesetzt werden.
Mandatszuteilung bei den Gesamterneuerungswahlen des Grossen Rats für die Amtsdauer 2009/2013
Gemäss geändertem und auf den 1. Juli 2008 in Kraft gesetzten Grossratswahlgesetz nimmt neu der Grosse Rat auf Antrag des Regierungsrats die Zuteilung der 140 Parlamentsmandate auf die Bezirke vor. Berechnungsgrundlage ist die Bevölkerungszahl Ende 2007. Die Berechnung für die am 8. März 2009 durchzuführenden Wahlen ergibt eine Mandatsverschiebung. Der Bezirk Zurzach (neu: 7 Sitze) verliert einen Sitz zugunsten des Bezirks Laufenburg (neu: ebenfalls 7 Sitze). In allen anderen Bezirken steht die gleiche Anzahl Mandate zur Verfügung wie bei den letzten Grossratswahlen.
Kantonales Impfprogramm gegen Humane Papillomaviren
Der Regierungsrat heisst das kantonale Impfprogramm gegen das Humane Papilloma Virus (HPV) gut. Das HPV-Programm erfüllt die Bundesvorgaben und wird im Kanton Aargau ab Herbst 2008 umgesetzt.
Seit dem Jahr 2007 ist in der Schweiz ein Impfstoff gegen Humane Papilloma Viren zugelassen. HPV sind häufige Erreger von sexuell übertragbaren Infektionen und gelten als Hauptursache von Gebärmutterhalskrebs. Die Impfung wird vom Bundesamt für Gesundheit den 11- bis 14-jährigen Mädchen sowie während fünf Jahren (bis Ende 2012) den jungen Frauen von 15 bis 19 Jahren empfohlen. Seit Januar 2008 werden die Kosten dieser Impfung aufgrund eines Entscheids des Eidgenössischen Departements des Innern von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen, sofern die Impfungen im Rahmen eines kantonalen Programms erfolgen. Die vollständige Impfung umfasst drei Impfdosen innert sechs Monaten. Die Impfung ist freiwillig.