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Regierungsratsbulletin :
zur Regierungsratssitzung vom 8. September 2010

Vernehmlassung Revision Gewässerschutzverordnung, Stellungnahme des Aargauer Regierungsrats

Die Kantonsregierungen wurden zur Vernehmlassung über die Revision der Verordnung über die Nutzung und den Schutz der Gewässer eingeladen. Der Kanton Aargau mit einer Fliessgewässerlänge von rund 3'000 Kilometern und 26 Fluss- und 66 Kleinwasserkraftwerken begrüsst die Bestrebungen der Vorlage, wichtigen Anliegen des Gewässerschutzes Rechnung zu tragen.

Trotz richtiger Stossrichtung weist die Vorlage nach Auffassung des Regierungsrats zu viele Mängel auf. Der vorgeschlagene Ansatz zur Bemessung des Gewässerraums wird abgelehnt. Dies, weil eine Gleichbehandlung von Siedlungs- und Landwirtschaftsgebiet sowie eine Festlegung des Gewässerraums bei eingedolten Flächen mit entsprechenden Nutzungseinschränkungen keinen Sinn macht. Die Umsetzung des vorliegenden Verordnungsentwurfs hätte den Verlust von rund 900 Hektaren Fruchtfolgefläche zur Folge.

Der Regierungsrat des Kantons Aargau weist die Verordnungsänderungen zurück, da diese nicht vollziehbar sind. Er stellt den Antrag, die Gewässerschutzverordnung als Ganzes zu überdenken und gemeinsam mit den betroffenen Kantonen eine umsetzbare Verordnung zu entwickeln.

Regierungsrat hat Botschaft zur Zusammenlegung der kantonalen Amts- mit den Rechnungsjahren verabschiedet

In einer vom Grossen Rat überwiesenen Motion wird die Zusammenlegung des Beginns der kantonalen Amts- und Rechnungsjahre auf den 1. Januar verlangt. Damit soll eine Kongruenz zwischen der finanziellen Verantwortlichkeit und der Amtstätigkeit hergestellt werden. Das Parlament hat zudem die gleichzeitige Durchführung der Grossrats- und Regierungsratswahlen gefordert. Ziel ist es, dass ein gemeinsamer Wahlkampf um die Sitze in der Regierung und im Parlament geführt werden kann.

Im Rahmen der durchgeführten Vernehmlassung sprach sich die überwiegende Mehrheit der Teilnehmenden für die Vorlage aus. Zum Teil wurde der in Aussicht genommene gemeinsame Wahltermin in der zweiten Oktoberhälfte kritisiert. Dabei wurde geltend gemacht, dass die Zeitspanne für die Vorbereitung eines allfälligen zweiten Wahlgangs (Regierungsrat) zu knapp sei.

Der Regierungsrat hält in seiner Botschaft am Vorschlag fest, dass die gemeinsamen Gesamterneuerungswahlen losgelöst von den eidgenössischen Abstimmungsterminen durchgeführt werden sollen. Damit kann verhindert werden, dass die zur Abstimmung stehenden Sachvorlagen die Ergebnisse der Wahlen beeinflussen. Um Zeit für die zweiten Wahlgänge des Regierungsrats zu gewinnen, wird die entsprechende Anmeldefrist von zehn auf fünf Tage verkürzt.

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