Regierungsratsbulletin
Stellungnahme zur Parlamentarischen Initiative "Presseförderung mittels Beteiligung an den Verteilungskosten"
Der Regierungsrat lehnt die Parlamentarische Initiative "Presseförderung mittels Beteiligung an den Verteilungskosten" ab. Wie der Bundesrat empfiehlt er, die indirekte Presseförderung Ende 2007 ersatzlos auslaufen zu lassen. Zu diesem Schluss kommt der Regierungsrat aufgrund folgender Überlegungen: Die Presseförderung ist keine Staatsaufgabe. Der Regierungsrat unterstützt zwar eine möglichst grosse Pressevielfalt, bezweifelt aber, dass eine Marktentwicklung durch direkte staatliche Fördermassnahmen gesteuert werden kann. Auflagestarke Zeitungen kommen (zu Recht) nicht in den Genuss einer entsprechenden Förderung. Eine Ungleichbehandlung von Printmedien soll aber vermieden werden. Im Weiteren informieren sich heute immer mehr Menschen über die neuen Medien über das Zeitgeschehen. Eine indirekte Presseförderung würde deshalb vor allem einer reinen Strukturerhaltung dienen.
Aargauer Regierung nimmt zur Initiative "Steuerbefreiung des Existenzminimums" Stellung
Das aargauische Steuergesetz besteuert die unteren Einkommen bereits heute moderat. Die flach ansteigende Progression zu einem sehr günstigen Steuersatz, die Sozialabzüge wie der Kinderabzug sowie die seit 2007 geltenden Abzüge für Personen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen führen dazu, dass die steuerliche Befreiung des Existenzminimums in den meisten Fällen sichergestellt ist. In besonderen Situationen kann die steuerpflichtige Person zudem ein Gesuch auf Steuererlass stellen, wenn die Bezahlung der Steuer zu einer Notlage führen würde. Aus diesen Gründen rät die Aargauer Regierung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats davon ab, eine ausdrückliche Normierung der Steuerbefreiung des Existenzminimums im Steuerharmonisierungsgesetz vorzunehmen.