Regierungsratsbulletin
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zur Regierungsratssitzung vom 28. März 2007
Anhörung zur Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG ZGB)
Auf den 1. Juli 2007 treten verschiedene Bestimmungen im Eidgenössischen Zivilgesetzbuch in Kraft, die den Schutz der Persönlichkeit im Bereich der häuslichen Gewalt und des sogenannten "Stalkings", des zwanghaften Verfolgens und Belästigens verbessern.
Der neue Art. 28b Abs. 4 ZGB verpflichtet die Kantone, das Verfahren und eine Stelle zu bezeichnen, die im Krisenfall die sofortige Ausweisung der verletzenden Person aus der gemeinsamen Wohnung verfügen kann. Es ist deshalb eine Anpassung des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG ZGB) notwendig.
Da der Polizei im Rahmen des am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Polizeigesetzes umfassende Wegweisungs- bzw. Fernhaltungskompetenzen, gerade auch im Bereich der häuslichen Gewalt, eingeräumt werden, soll die Polizei im EG ZGB als zuständige Stelle bezeichnet werden.
Die Änderung des Gesetzes kann aufgrund der Verfahrensabläufe nicht rechtzeitig per 1. Juli 2007 erlassen werden. Die vorgeschlagene Lösung wird deshalb vorerst mittels einer auf 2 Jahre befristeten Übergangsverordnung im Sinne von § 91 Abs. 2bis Kantonsverfassung umgesetzt.
Die Anhörung zur Teilrevision des EG ZGB dauert bis zum 29. Juni 2007.
Lotteriefondsgelder für die Frauenzentrale Aargau
Der Regierungsrat hat der Frauenzentrale Aargau einen finanziellen Beitrag in der Höhe von Fr. 18'543 für die Realisierung einer Wanderausstellung zum Selbsthilfegruppewesen zur Verfügung gestellt.
Das Selbsthilfezentrum der Frauenzentrale stellt elementare Angebote wie zum Beispiel Alimenteninkasso, Mütterhilfe, Opferhilfe oder Rechtsberatung zur Verfügung. Die Frauenzentrale stellt diese wichtigen und bewährten Dienstleistungen im sozialen Netz sicher und ist eine wichtige Partnerorganisation des Kantons.
Vor dem Hintergrund, dass das Selbsthilfegruppenwesen das professionelle Gesundheits- und Sozialsystem der öffentlichen Hand entscheidend entlastet, ist die finanzielle Unterstützung aus Sicht des Kantons sinnvoll und nachhaltig.
Projekt Aufgaben- und Leistungsüberprüfung
Im September 2003 wurde in der kantonalen Verwaltung das Projekt Aufgaben- und Leistungsüberprüfung lanciert. Die Aufgaben- und Leistungsüberprüfung wurde auf Ende 2006 als Gesamtprojekt abgeschlossen.
Insgesamt wurden 71 Massnahmen in den Departementen fachlich bearbeitet. Einige Projekte konnten mit den Entlastungsmassnahmen 2003 realisiert werden. Der andere Grossteil der Massnahmen ist bereits erfolgreich umgesetzt oder wird in den verantwortlichen Departementen weiter bearbeitet.Das Projekt Aufgaben- und Leistungsüberprüfung hat das Bewusstsein für eine effiziente Leistungserbringung in der kantonalen Verwaltung gestärkt. Mit der im Jahre 2005 eingeführten wirkungsorientierten Verwaltung sind die Wirkung der staatlichen Tätigkeiten und die Kosten pro Aufgabe erfasst worden und unterstützen heute die laufende Aufgaben- und Leistungsüberprüfung.
Das Grossprojekt hat klar gezeigt, dass Aufgaben- und Leistungsüberprüfung nicht ein einmaliges Projekt sein kann, sondern ein Dauerauftrag der kantonalen Verwaltung darstellt.