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Regierungsratsbulletin :
zur Regierungsratssitzung vom 18. Juni 2008

Botschaft an den Grossen Rat betreffend der Teilrevision über die Löhne des kantonalen Personals (Lohndekret)

Die Teilrevision des Lohndekrets sieht zwei wichtige Anpassungen vor. Zum einen sollen die ab 1. Januar 2009 geltenden rechtlichen Vorschriften betreffend Bundesgesetz über die Familienzulagen übernommen werden. Das neue Bundesgesetz, welches per 1. Januar 2009 in Kraft tritt, verpflichtet die Arbeitgeber, eine Kinderzulage von Fr. 200.- resp. Ausbildungszulage von Fr. 250.- zu bezahlen.

Im Weiteren schlägt der Regierungsrat die Einführung einer obligatorischen Taggeldversicherung für alle Mitarbeitenden vor. Diese wurde nötig, da die heute geltende freiwillige Regelung sich nicht bewährt hat und es immer schwieriger wird, eine Gesellschaft zu finden, welche eine solche Versicherung anbietet. Die obligatorische Taggeldversicherung soll in Ergänzung zur Lohnfortzahlung des Arbeitgebers, welche neu in vollem Umfang für 6 Monate ausgerichtet wird, Lohnersatzleistungen für weitere 18 Monate im Umfang von 90 Prozent sicherstellen. Es ist vorgesehen, dass die erforderlichen Versicherungsprämien zu je 50 Prozent von den Mitarbeitenden und dem Arbeitgeber getragen werden.

Vernehmlassung zur neuen HSK-Richtlinie

Die Hauptabteilung für die Sicherheit von Kernanlagen (HSK) hat ihre Richtlinie "Spezifische Auslegungsgrundsätze für geologische Tiefenlager und Anforderungen an den Sicherheitsnachweis" in die Vernehmlassung gegeben. Darin festgehalten sind Schutzziele und Schutzkriterien sowie Anforderungen an das Lagerkonzept und Festlegungen bezüglich des Vorgehens zum Nachweis der Sicherheit eines geologischen Tiefenlagers.

Der Regierungsrat begrüsst es, dass die neue Richtlinie bereits am Anfang des Sachplan-Prozesses "Geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle" zur Verfügung stehen wird. In seiner Stellungnahme beantragt der Regierungsrat im Wesentlichen, dass Qualitätsanforderungen an die Lagerbehälter nicht nur für die hochaktiven, sondern auch für die schwach- und mittelaktiven Abfälle festgelegt werden, weil diese eine gewisse Zeit lang rückholfähig sein müssen. Auch sei der Gasentwicklung im Tiefenlager besser Rechnung zu tragen.

Regierungsrat zu Besuch bei der ABB Schweiz

Am letzten Mittwoch fand ein Treffen des Regierungsrats mit der Geschäftsleitung der ABB Schweiz statt. Am Treffen wurden insbesondere die Entwicklung des Metropolitanraums Nordschweiz thematisiert und über die erfreuliche Entwicklung der ABB Schweiz informiert. Nach der Aussprache folgte eine Führung durch die Produktionsstätte von Semiconductors (Halbleitern) der ABB Schweiz in Lenzburg. Die Produktion erfolgt unter umfassenden Hygienevorschriften.

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