Regierungsratsbulletin
:
zur Regierungsratssitzung vom 16. Dezember 2009
Hundegesetz für die zweite Beratung im Grossen Rat verabschiedet
Der Regierungsrat hat die Botschaft und den Entwurf zum totalrevidierten Gesetz über das Halten und Besteuern der Hunde (HuG) zuhanden der zweiten Beratung des Grossen Rats verabschiedet. Nachdem das Parlament das HuG am 20. Oktober 2009 mit drei Änderungen und 71 zu 55 Stimmen zum Beschluss erhoben hat, legt der Regierungsrat den Erlass gegenüber der ersten Beratung mit einer Änderung vor. Demnach steht bei der Beschlagnahmung eines Hundes und der Nichterbringung einer Kaution für Unterbringungs- und Pflegekosten zwar die sofortige Neuplatzierung im Vordergrund. Im Sinn einer "Ultima ratio" soll die zuständige Behörde jedoch die Euthanasierung, also die Einschläferung anordnen können. Der Grosse Rat wird die zweite Beratung des HuG voraussichtlich Anfang März 2010 durchführen. Die Inkraftsetzung von Gesetz und Verordnung ist auf Anfang 2011 geplant.