Regierungsratsbulletin
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zur Regierungsratssitzung vom 11. Juli 2007
Kanton Aargau für Reform der Mehrwertsteuer
Der Kanton Aargau begrüsst die Reform der Mehrwertsteuergesetzgebung. Der Regierungsrat teilt die Ansicht des Bundes, dass die administrativen Belastungen der Unternehmer durch die Mehrwertsteuer heute zu gross sind und reduziert werden müssen. In seiner Vernehmlassungsantwort weist der Regierungsrat auf die Aargauer Wirtschaftspolitik hin, welche den privaten Sektor in verschiedenen Bereichen entlasten will. Bei der Vereinfachung der Mehrwertsteuer favorisiert der Kanton Aargau das Modell "Einheitssatz" mit einem Satz von 6.4 %. Das Gesundheitswesen soll wie bis anhin unecht von der Mehrwertsteuer ausgenommen bleiben. Der Regierungsrat fordert weiter, dass alle öffentlichen Aufgaben von der Mehrwertsteuerpflicht befreit sind und dass subventionierte Bereiche den vollen Vorsteuerabzug geltend machen können. Die Vereinfachung der Mehrwertsteuer soll etappenweise umgesetzt werden.
Bund soll amtliche Vermessung im Bereich Nationalstrassen nicht selber durchführen
Der Bund hat den Kantonen ein dickes Bündel von Verordnungsänderungen zur Vernehmlassung geschickt. Die Änderungen sind nötig, da auf den 1. Januar 2008 die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) in Kraft tritt. Der Regierungsrat stimmt den Verordnungsänderungen zum grössten Teil zu. Nicht einverstanden ist der Regierungsrat mit der Schaffung einer Rechtsgrundlage, wonach der Bund im Bereich der Nationalstrassen die amtliche Vermessung selber durchführen kann. Dies verstösst gegen den Grundsatz, dass die amtliche Vermessung eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen darstellt und konkurrenziert zudem unnötig die privaten Vermessungsfirmen. Der Regierungsrat stellt überdies die Frage, ob die Regelung über die Verpflegungseinrichtungen auf Autobahnrastplätzen nicht liberalisiert werden könnte. Im Übrigen schlägt der Regierungsrat verschiedene Präzisierungen von Verordnungen vor.
Anpassung des Richtplanbeschlusses zur Einführung der Seetalbahn in den Bahnhof Lenzburg
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat die notwendige Anpassung des Richtplanbeschlusses zur Einführung der Seetalbahn in den Bahnhof Lenzburg. Anstelle der direkten Einführung der Seetalbahn ins Gleis 6 wird mit dem neuen Projekt die Seetalbahnhaltestelle gegenüber dem Bahnhofgebäude angeordnet. Die Verbindung zum SBB-Netz Richtung Aarau wird am westlichen Ende der Station geschaffen. Vorteile der neuen Lösung sind die höhere Gleiskapazität sowie die Möglichkeit einer städtebaulich besseren Gesamtgestaltung des Bahnhofplatzes.
Naturschutzprogramm Wald Etappe 2008 bis 2013 an den Grossen Rat
Der Regierungsrat hat gestützt auf die Anhörungsergebnisse die Kreditvorlage "Naturschutzprogramm Wald, Etappe 2008 bis 2013" zur Genehmigung an den Grossen Rat weitergeleitet. Die Ende Mai abgeschlossene Anhörung zur Kreditvorlage ergab eine breite Zustimmung zum Programm. Seit zwölf Jahren werden im Rahmen des Naturschutzprogramms Wald Anstrengungen zur Erhaltung und Entwicklung der biologischen Vielfalt unternommen. Gestützt auf das Wald-Naturschutzinventar hat der Grosse Rat bis jetzt zwei Verpflichtungskredite gesprochen, letztmals 2001 in der Höhe von 5,82 Millionen Franken. Dieser läuft per Ende 2007 aus. Das Programm war auch in der zweiten Etappe erfolgreich. Die formulierten Leistungsziele wurden mehrheitlich erreicht. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern ist einer der Schlüsselfaktoren dieses Erfolgs. Zur Sicherung und Förderung der Artenvielfalt im Wald und zur Erreichung der langfristigen Ziele des Naturschutzprogramms Wald sind jedoch weitere Anstrengungen nötig.