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Regierungsratsbulletin :
zur Regierungsratssitzung vom 18. August 2010

Teilrevision des Organisationsgesetzes betreffend Offenlegung der Interessenbindungen der Regierungsräte; Start der Anhörung

Mit einer Motion verlangte der Grosse Rat, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, damit die Mitglieder des Regierungsrats ihre Interessenbindungen analog den Grossratsmitgliedern offenlegen müssen.

Zur Umsetzung der Motion schlägt der Regierungsrat vor, im Organisationsgesetz eine Bestimmung einzufügen, die sich inhaltlich und formal an der Bestimmung für die Grossratsmitglieder orientiert. Darin wird abschliessend definiert, was von den Mitgliedern des Regierungsrats als Interessenbindung zu deklarieren ist (z.B. die Beteiligungen an Unternehmen des privaten Rechts, welche mindestens zehn Prozent des Gesellschaftskapitals oder des Stimmrechts ausmachen). Die bestehende Regelung, die den Regierungsräten eine Nebentätigkeit verbietet, geht in jedem Fall der neu zu schaffenden Bestimmung des Organisationsgesetzes vor.

Die Anhörung zur vorgeschlagenen Gesetzesänderung dauert bis zum 22. Oktober 2010. Die Anhörungsunterlagen sind abrufbar unter www.ag.ch/vernehmlassungen

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