Regierungsratsbulletin
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zur Regierungsratssitzung vom 30. Mai 2007
Günstiger Wohnraum für Jugendliche und junge Erwachsene
Der Regierungsrat hat dem Verein "Wohnen 16 plus" für das Projekt "Klein-WG's" ein Beitrag von Fr. 140'000.- aus dem Lotteriefonds bewilligt und hat das Departement Gesundheit und Soziales mit der Eröffnung beauftragt. Der günstige Wohnraum wird hauptsächlich von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Anspruch genommen, die aufgrund ihrer Ausbildungssituation oder problematischen familiären Verhältnissen nicht mehr zu Hause wohnen können. Das Projekt "Klein-WG's" unterstützt die soziale Vernetzung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen und fördert die Lehrstellenbelegung in den starken Industrie- und Gewerbezentren (Baden, Zürich, Achse Mittelland).
"Kultur macht Schule" bis 2010 verlängert
Der Regierungsrat hat beschlossen, das Projekt "Kultur macht Schule" mit einem Globalkredit für die Jahre 2008 bis 2010 zu Lasten Lotteriefonds zu verlängern. "Kultur macht Schule" führt Kinder und Jugendliche vom Kindergarten bis zur Berufs- und Kantonsschule mit einem vielfältigen Angebot an Kunst und Kultur heran. Zugleich werden Lehrpersonen über die aktuellen Kulturvermittlungsprojekte im Kanton informiert. Zweimal im Jahr erscheint zudem ein Plakat mit stufengerechten Kulturangeboten für Schulklassen. Im Rahmen von "Kultur macht Schule" erhalten Schulklassen vom Kanton einen finanziellen Beitrag (Impulskredit) für den Besuch von Theateraufführungen, Konzerten, Lesungen und Workshops mit Kunst- und Kulturschaffenden. Insgesamt stehen jährlich 370'000 Franken zur Verfügung. Weitere Informationen: www.kulturmachtschule.ch
Dumont-Praxis bleibt
Die so genannte Dumont-Praxis zielt darauf ab, dass Käufer von neueren oder gut erhaltenen Liegenschaften steuerlich gleich behandelt werden wie Käufer von vernachlässigten Liegenschaften. Der Aargau wird die vom Bundesgericht zwingend vorgeschriebene Dumont-Praxis auch in Zukunft anwenden. In seiner Antwort auf ein Postulat von Thomas Bodmer zeigt der Regierungsrat auf, dass der Aargau die Praxis im Gegensatz zu anderen Kantonen nicht restriktiv anwendet. Könnten Erwerber von vernachlässigten Liegenschaften neben dem tieferen Kaufpreis auch noch sämtliche Renovationskosten steuerlich abziehen, wären sie gegenüber den Eigentümern von neueren oder gut erhaltenen Liegenschaften deutlich besser gestellt. Deshalb werden die Renovationskosten in den ersten fünf Jahren nach dem Kauf nur teilweise zum Abzug zugelassen.