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Regierungsratsbulletin

Revisionsbedarf der Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption

Mit dem Anhörungsverfahren zur Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption (PAVO), welches in Zusammenhang mit dem Bericht des Bundesrats über das Pflegekinderwesen in der Schweiz vom 23. August 2006 steht, will der Bund einen möglichen Revisionsbedarf eruieren.

In seiner Vernehmlassungsantwort hält der Aargauer Regierungsrat fest, dass zur Weiterentwicklung und Professionalisierung des Pflegekinderwesens konkrete Leitlinien und damit eine Revision der PAVO sinnvoll erscheinen. Im Bereich der Pflegeplatzierungen mit Adoptionsabsicht sind bereits mit der Revision 2002 wesentliche Verbesserungen hinsichtlich Professionalisierung erreicht worden.

Der Regierungsrat spricht sich für eine Ausdehnung der Bewilligungspflicht bis zur Erreichung des Mündigkeitsalters aus. Gerade die Platzierung von Jugendlichen verlangt nach einer intensiven Pflegeplatzabklärung. Zudem soll das in Art. 12 der UNO-Kinderrechtskonvention verankerte Recht jedes Kindes auf Berücksichtigung des Kinderwillens in der PAVO aufgenommen und konkretisiert werden. Begrüsst wird auch die Einführung einer Bewilligungs- und Beaufsichtigungspflicht für die nationale und internationale Vermittlung von Pflegeplätzen.

Anhörung zur neuen Maschinenlärmverordnung des Bundes

Gemäss Artikel 5 der seit 1986 gültigen Lärmschutz-Verordnung ist es Sache des Bundes, Vorschriften über die Typenprüfung und Kennzeichnung von Maschinen festzulegen das geht vom Rasenmähern, über Kompressoren bis hin zu grossen Baumaschinen. Um Handelshemmnisse zu vermeiden, orientiert sich die geplante Maschinenlärmverordnung inhaltlich an einer bereits bestehenden europäischen Richtlinie, denn der zulässige Aussenlärm von Geräten und Maschinen ist innerhalb der Europäischen Union bereits einheitlich geregelt.

In der Praxis haben die in der Maschinenlärmverordnung festgesetzten Grenzwerte keine markanten Änderungen zur Folge, denn bereits heute entsprechen die meisten Geräte den vorgeschlagenen Standards. Der Regierungsrat begrüsst die vorgeschlagene Kennzeichnungspflicht und die Grenzwerte. Er fordert aber eine Verschärfung für 2-Takt-Motoren, damit diese möglichst bald aus dem Verkehr genommen werden können. Der Lärm von 2-Taktern ist gegenüber jenem von 4-Takt-Motoren meist deutlich unangenehmer, ausserdem sind die Schadstoffemissionen bedeutend grösser.

Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen: Wahl von Salome Schmid Mor als Vorsitzende

Der Regierungsrat hat der Juristin Salome Schmid Mor, von Basel, die Leitung der aargauischen Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen übertragen. Salome Schmid Mor tritt ihre Stelle auf den 1. Januar 2007 an. Sie löst Lotty Fehlmann Stark ab.

Salome Schmid ist aufgrund ihrer Tätigkeit als juristische Mitarbeiterin bei der Schlichtungskommission für Personalfragen des Kantons Aargau mit dem Personal- und dem Gleichstellungsrecht bestens vertraut.

Seit der Schaffung der Schlichtungsstelle im Jahre 1996 übte Lotty Fehlmann Stark die Funktion der Vorsitzenden aus. Sie tritt aufgrund der Belastung durch verschiedene andere Aufgaben auf Ende 2006 zurück. Der Regierungsrat dankt Lotty Fehlmann für die geleisteten Dienste.

Die Schlichtungsstelle setzt sich aus dem oder der Vorsitzenden und vier bis sechs Mitgliedern zusammen. Sie ist zuständig für Streitigkeiten gemäss Gleichstellungsgesetz aus privat- und öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen.

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