Regierungsratsbulletin
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zur Regierungsratssitzung vom 2. April 2008
Stellungsnahme zur Petition "Weniger Steuern für alle Eltern" der Familiä-Partei (FAP)
Der Regierungsrat lehnt die Petition "Weniger Steuern für alle Eltern" ab. Die vorgeschlagenen steuerlichen Massnahmen laufen der eben erst eingeführten Staffelung des Kinderabzugs entgegen. Zudem führt die Anwendung des Verheiratetentarifs auf Elternteile, die Alimente bezahlen, zu einer doppelten steuerlichen Entlastung desselben Sachverhaltes. Denn wer Alimente bezahlt, kann diese bereits steuerlich in Abzug bringen. Die Folge wäre eine Verzerrung des Belastungsverhältnisses zu anderen Gruppen von Steuerpflichtigen und eine steuerliche Bevorzugung dieser Personen. Dies widerspricht der von der Verfassung gebotenen Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
Zur Unterstützung der Eltern wurden überdies bereits zwei spürbare Entlastungen in die Wege geleitet. Mit der Teilrevision des Steuergesetzes wurde der Kinderabzug bereits gestaffelt und teilweise erhöht. Ausserdem werden im Zuge des neuen Bundesgesetzes über die Familienzulagen viele Eltern höhere Kinder- und Ausbildungszulagen erhalten. Weitere steuerliche Massnahmen im Zusammenhang mit der Entlastung der Eltern stehen im Grossen Rat zur Diskussion und werden vom Regierungsrat teilweise unterstützt.
Beteiligung des Kantons an den Schulleitungslöhnen soll geändert werden
Seit 2006 beteiligt sich der Kanton an den Lohnkosten für Schulleitungen. Im Gemeindebeteiligungsdekret ist festgelegt, dass die Lohnsumme der Schulleitungen vier Prozent des Personalaufwands der Volksschule ausmacht, der weitergehende Aufwand wird den Gemeinden und Gemeindeverbänden in Rechnung gestellt. Weil vor allem kleine Gemeinden die Vier-Prozent-Begrenzung gar nicht einhalten können, beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat diese Begrenzung aufzuheben. Damit könnte sich der Kanton an den Schulleitungslöhnen auch für den Anteil beteiligen, der die vier Prozent übersteigt. Der Aufwand für Schulleitungen im Jahr 2008 beträgt 5,4 Prozent des Personalaufwands Volksschule und liegt damit um 9,3 Mio. Franken über der Vier-Prozent-Begrenzung.