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Regierungsratsbulletin :
zur Regierungsratssitzung vom 28. November 2007

Regierungsrat nimmt positiv Stellung zur Revision der Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA)

Der Regierungsrat begrüsst die Revision der VASA, insbesondere die erweiterte Abgeltung, welche neu auch die Untersuchung und Überwachung nicht nur die Sanierung von belasteten Standorten mit einem wesentlichen Anteil an Siedlungsabfällen sowie die Sanierung von Schiessanlagen umfasst. Er begrüsst auch die Einführung einer massvollen Abgabe auf Inertstoff-Deponien. Damit werden im Sinne einer Lenkungsabgabe die Deponiebetreiber künftig vermehrt darauf bedacht sein, Bauabfälle soweit als möglich einem sinnvollen Recycling zuzuführen anstatt zu deponieren.

Der Regierungsrat beantragt aber, dass die vorgeschlagene Rückwirkung für Auszahlungen nicht auf den 1. Juli 1997 begrenzt wird, sondern bereits ab Inkrafttreten des Umweltschutzgesetzes (1. Januar 1985) gilt. Andernfalls würden jene Kantone wie der Kanton Aargau dafür bestraft, dass sie mit den Untersuchungen und Überwachungen von belasteten Standorten schon früh begonnen haben.

Regierung nimmt Stellung zur parlamentarischen Initiative "Faire Abstimmungskampagnen" des Bundes

Mit der parlamentarischen Initiative "Faire Abstimmungskampagnen" sollen gesetzliche Grundlagen zur Einführung von kostenlosen Sendezeiten für politische Werbespots vor den eidgenössischen Volksabstimmungen geschaffen werden. Ein gesetzlicher Anspruch soll allen in einer Fraktion der Bundesversammlung organisierten Parteien sowie den Initiativ- und Referendumskomitees gewährt werden. Der Regierungsrat lehnt eine staatliche Regulierung von politischen Spots im Vorfeld von Volksabstimmungen durch Zuteilung von Sendeanteilen und Sendezeiten ab.

Regierungsrat im Bereich Sonderschulung, Heime und Werkstätten auf NFA vorbereitet

Der Regierungsrat hat die notwendigen Verordnungsveränderungen beschlossen, um die NFA im Bereich Sonderschulung, Heime und Werkstätten umsetzen zu können.

Am 1. Januar 2008 tritt die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) in Kraft. Auf diesen Zeitpunkt zieht sich die Invalidenversicherung aus der Finanzierung der Sonderschulung sowie der Werkstätten und Wohnheime für Menschen mit Behinderungen zurück. Die Kantone sind damit allein verantwortlich für die Planung, Steuerung und Finanzierung eines bedarfsgerechten Angebots in diesen Einrichtungen. Mit dem Gesetz über die Einrichtungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen (Betreuungsgesetz), in Kraft seit 1. Januar 2007, hat der Kanton Aargau rechtzeitig die notwendigen Rechtsgrundlagen geschaffen. Durch die Mitgliedschaft in der Interkantonalen Vereinbarung für Soziale Einrichtungen (IVSE) ist bei Bedarf der Zugang zu ausserkantonalen Angeboten gewährleistet und zusätzlich auch die Zusammenarbeit mit anderen Kantonen sichergestellt. Der Regierungsrat hat nun noch die NFA-bedingten Änderungen in der Betreuungsverordnung und in der Verordnung Sonderschulung beschlossen. Ebenso wurden im zuständigen Departement Bildung, Kultur und Sport die notwendigen Vorkehrungen zur Umsetzung getroffen. Damit ist der Kanton Aargau auf seine neuen Aufgaben vorbereitet.

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