Regierungsratsbulletin
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zur Regierungsratssitzung vom 14. April 2010
Anhörungsstart des Entwurfs für ein Gesetz über die Geoinformation im Kanton Aargau
Am 1. Juli 2008 trat das Bundesgesetz über Geoinformation (Geoinformationsgesetz, GeoIG) vom 5. Oktober 2007 zusammen mit verschiedenen Verordnungen in Kraft. Das Bundesrecht erfordert kantonale Ausführungsbestimmungen. Gleichzeitig sollen auch die Grundlagen für die kantonalen Geodaten und deren Bearbeitung geschaffen werden.
Der als Rahmengesetz ausgestaltete Erlassentwurf beinhaltet weitgehend die rechtlichen Vorsteuerungen mit Kompetenzerteilung an den Regierungsrat für die technischen und fachlichen Detailregelungen. Das kantonale Geoinformationsgesetz gilt auch für die mit dem Kanton auszutauschenden Geodaten der Gemeinden. Damit können die technischen Anforderungen festgelegt werden und ein Austausch wird überhaupt technisch und rechtlich möglich (z. B. Nutzungsplandaten).
Die Anhörung zum Entwurf dauert bis 30. Juni 2010. Die Vernehmlassungsunterlagen sind unter www.ag.ch/vernehmlassungen abrufbar.