Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Regierungsratsbulletin

Änderungen von Gebäudeversicherungsgesetz und Verordnung am 1. Juli 2012 in Kraft

Der Regierungsrat hat im Anschluss an die Teilrevision des Gebäudeversicherungsgesetzes (GebVG) die zu-gehörige Verordnung verabschiedet. Die vorliegende Änderung der Verordnung zum Gesetz über die Gebäudeversicherung (GebVV) enthält Ausführungsbestimmungen zum neuen Paragrafen 12 Abs. 3 GebVG (Deckungsausschluss infolge wesentlicher Konstruktions- oder Unterhaltsmängel) und zum neuen Paragrafen 12 Abs. 4 GebVG (Präventionspflicht der Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer). Im Interesse der Rechtsklarheit werden auf Verordnungsstufe die versicherten Gefahren näher umschrieben und die versicherungsrelevanten gebäudespezifischen Minimalanforderungen und Schutzziele geregelt. Grundlage hierfür bildet die Delegationsnorm im GebVG. Die Gesetzes- und die Verordnungsänderung werden auf den 1. Juli 2012 in Kraft gesetzt.

  • Departement Gesundheit und Soziales
  • Regierungsrat