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Regierungsratsbulletin :
zur Regierungsratssitzung vom 21. Januar 2009

Bekämpfung von Zwangsheiraten begrüsst

Der Regierungsrat begrüsst die vom Bundesrat vorgesehenen Schritte zur Bekämpfung von Zwangsheiraten. Dies schreibt er in der Vernehmlassung an den Bundesrat zur Motion Heberlein betreffend gesetzliche Massnahmen gegen Zwangsheiraten.

Zwangsheiraten verletzen das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen in einem schweren Ausmass. Zwangsheiraten stellen ein komplexes gesellschaftliches Problem dar, das allgemein unterschätzt wird. Das Bewusstsein über die Problematik der Zwangsheiraten ist kaum vorhanden. Die vorgeschlagene Verstärkung der Informations- und Sensibilisierungsarbeit wird unterstützt. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass mit einer Verstärkung dieser Arbeiten eine viel grössere Wirkung erreicht werden kann als mit der Schaffung einer neuen Strafbestimmung.

Buchpreisbindung wettbewerbspolitisch unerwünscht

Der Regierungsrat ist gegen eine Wiedereinführung der Buchpreisbindung. Dies schreibt er in der Stellungnahme zum neuen Gesetzesentwurf der Wirtschaftskommission des Nationalrats. Die Kommission schickte Mitte Oktober des letzten Jahres einen Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung. Mit diesem soll die vor zwei Jahren abgeschaffte Bindung der Bücherpreise wieder eingeführt werden.

Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass eine Buchpreisbindung wettbewerbspolitisch unerwünscht ist. Die Buchpreisbindung bedingt einen teuren administrativen Apparat in der Bundesverwaltung, beim Preisüberwacher und den Gerichten. Zudem würde die vorgeschlagene Regelung das Medium Buch einseitig bevorzugen.

Betrieb von Infostar durch Bund

Der Regierungsrat favorisiert eine Bundeslösung für die künftige Betriebsorganisation von Infostar, dem informatisierten Standesregister, in welchem der Personenstand beurkundet wird. Diese Haltung vertritt er in seiner Stellungnahme gegenüber der Konferenz der kantonalen Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen.

Der Personenstand wird seit 1. Juli 2004 elektronisch durch das informatisierte Standesregister Infostar beurkundet. Alle Zivilstandsbehörden sind seither an der zentralen Datenbank Infostar angeschlossen. Für die Zukunft favorisiert der Kanton Aargau eine Bundeslösung, indem der Bund Infostar betreiben soll. Die Kosten des Betriebs und der Weiterentwicklung der Datenbank sollen vollumfänglich beim Bund anfallen. Eine Verrechnung im Rahmen der NFA zwischen Bund und Kantonen wird abgelehnt.

Anpassung der Energievorschriften von Arealüberbauungen durch eine Teilrevision der Allgemeinen Verordnung zum Baugesetz (ABauV)

Per 1. März 2009 tritt die neue Verordnung zu den Energiesparvorschriften des Energiegesetzes (Energiesparverordnung, ESpaV, SAR 773.115) in Kraft. Diese stellt höhere Anforderungen an den Wärmeschutz von Gebäuden als das bisherige Recht. Mit der Inkraftsetzung der neuen ESpaV werden auch die Energievorschriften für Arealüberbauungen angepasst, wie sie in der Allgemeinen Verordnung zum Baugesetz (ABauV) geregelt sind. Neu wird der Grenzwert für den Heizwärmebedarf auf 90 Prozent (bisher 80 Prozent) festgelegt und höchstens 72 Prozent (bisher 64 Prozent) des zulässigen Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasser dürfen mit nichterneuerbaren Energien gedeckt werden.

Für Arealüberbauungen gelten nach wie vor strengere Anforderungen als bei der Regelbauweise. Gegenüber dem heutigen Recht wird jedoch eine prozentual weniger starke Unterschreitung des zulässigen Wärmebedarfs verlangt, weil die Grenzwerte nach neuem Recht deutlich tiefer sind. Die Anpassung der Energievorschriften für Arealüberbauungen tritt per 1. März 2009 in Kraft. Weitere Informationen unter: www.energie.ag.ch.

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