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Regierungsratsbulletin :
zur Regierungsratssitzung vom 24. Juni 2009

Anhörung zur Revision des CO2-Gesetzes, Emissionen von in der Schweiz neu immatrikulierten Personenwagen: Stellungnahme der Aargauer Regierung

Die Förderung energieeffizienter und emissionsarmer Fahrzeuge ist im Hinblick auf die Ressourcenverknappung und die Klimaproblematik von entscheidender Bedeutung. Der Bund will mit der Revision des CO2-Gesetzes Vorschriften für die CO2-Emissionen von neu immatrikulierten Personenwagen einführen, welche sich am Vorgehen der EU orientieren. Er hat Kantone und interessierte Kreise zur Anhörung eingeladen.

Der Regierungsrat befürwortet die Übernahme des EU-Grenzwertes von 130 Gramm CO2/Kilometer und erachtet das vorgeschlagene Sanktionsmodell als zweckmässig. Er begrüsst die internationale Harmonisierung, welche ein mit Europa einheitliches Marktumfeld schafft. Mit jährlichen Erträgen aus Sanktionen, welche 100 Millionen Franken unterschreiten, sollen Schwerpunkte in der Förderung alternativer Antriebe und Treibstoffe gesetzt werden. Höhere Erträge sollen der Bevölkerung rückerstattet werden. Der Regierungsrat verlangt, dass die Vorlage mit einer zeitlichen Begrenzung bis 2019 umgesetzt wird.

Vernehmlassung über die Kriterien für die Beurteilung von Kabel- und Freileitungsvarianten

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Energie und Kommunikation (UVEK) hat Kriterien für den Entscheid über die Verkabelung von Hochspannungsleitungen erarbeitet und den Kantonsregierungen vorgelegt. In seiner Stellungnahme hält der Regierungsrat fest, dass das vorgeschlagene Bewertungsschema grundsätzlich geeignet ist für die Beurteilung der Kosten-Nutzen-Situation von Projekten. Die projektorientierten Kriterien engen die Frage der Verkabelung jedoch stark ein, und verstellen den Blick auf strategische Fragen. Notwendig wäre aus kantonaler Sicht eine übergeordnete Betrachtungsweise mit einer Berücksichtigung des langfristigen wirtschaftspolitischen Nutzens.

Losgelöst von konkreten Fällen kann das vorgeschlagene Beurteilungsschema nicht abschliessend beurteilt werden. Der Regierungsrat unterstützt deshalb die Absicht, das Beurteilungsschema an konkreten Projekten auf seine Praxistauglichkeit zu testen. Er schlägt vor, im Rahmen dieses Testlaufs verschiedene Teilabschnitte der 220/380 Kilovolt-Leitung Beznau-Obfelden-Mettlen zu beurteilen. Nach der Testphase sollten die Kriterien dann für alle beteiligten Behörden verbindlich erklärt werden, was durch deren Festlegung in einem Sachplan des Bundes geschehen könnte. Bei der entsprechenden Anpassung des Sachplans ist dem Kanton dann nochmals Gelegenheit zu geben, allfällige Widersprüche des bereinigten Beurteilungsschemas mit der kantonalen Richtplanung festzustellen.

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