Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Regierungsratsbulletin :
zur Regierungsratssitzung vom 2. Juni 2010

Regierungsrat verabschiedet Teilrevision des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes (SPG)

Drei unterschiedliche Themen werden in der jüngsten Teilrevision des SPG behandelt: Erstens sollen Sozialhilfe beziehende Personen künftig von der Anspruchsberechtigung auf Elternschaftsbeihilfe ausgenommen werden; zweitens sollen Einarbeitungszuschüsse an Arbeitgebende gesetzlich verankert werden, die Sozialhilfe beziehende Personen beschäftigen; und drittens soll die Möglichkeit der Bewirtschaftung von Verwandtenunterstützung und Rückerstattung zugunsten der Gemeinden im Gesetz festgeschrieben werden. Der Regierungsrat hat die Botschaft zuhanden des Grossen Rats verabschiedet. Die Inkraftsetzung des teilrevidierten SPG ist auf Mitte 2011 geplant.

Unterzeichnung der Projektvereinbarung Lehrplan 21 und Beteiligung am Zusatzprojekt Latein

Der Regierungsrat stimmt dem Beitritt zur Projektvereinbarung Lehrplan 21 und der Beteiligung am Zusatzprojekt Latein zu. Der Lehrplan 21 ist ein Projekt der deutschsprachigen Erziehungsdirektorenkonferenz-Regionen zur Harmonisierung der Unterrichtsziele und -inhalte an der Volksschule, die von den Kantonen seit 2006 verfassungsgemäss gefordert wird. Das Projekt geht im Herbst 2010 nach der Grundlagenphase in die Erarbeitungsphase. Der Kanton Aargau war bereits bei den Arbeiten in der Grundlagenphase dabei und führt seine Mitarbeit nun auch in der Erarbeitungsphase fort. Dafür wird der vom Regierungsrat im Juli 2007 beschlossene Kleinkredit von 359'300 Franken für die Jahre 2007 bis 2010 um einen Zusatzkleinkredit von 626'800 Franken für die Jahre 2010 bis 2014 auf insgesamt 986'100 Franken erhöht. Da der Aargauer Lehrplan ohnehin erneuert werden muss, werden die Kosten mit der Beteiligung am Lehrplan 21 im Vergleich zu einer Lehrplanentwicklung im Alleingang wesentlich tiefer ausfallen. Der Regierungsrat entscheidet nach Anhörung des Erziehungsrats über eine Einführung des Lehrplans 21. Zusätzlich beteiligt sich der Kanton Aargau an der Erarbeitung eines gemeinsamen Lateinfachlehrplans. Da der Kanton Aargau nicht über ein Untergymnasium verfügt, ist ein gemeinsamer Lateinlehrplan von besonderer Bedeutung.

  • Departement Bildung, Kultur und Sport
  • Departement Gesundheit und Soziales
  • Regierungsrat