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Regierungsratsbulletin

Der Regierungsrat hebt die Promotionswirksamkeit des Fachs "Ethik und Religionen" auf

Seit dem 1. August 2010 ist die Verordnung über die Laufbahnentscheide an der Volksschule (Promotionsverordnung) in Kraft. Nach knapp zwei Jahren Erfahrung mit den neuen rechtlichen Grundlagen zeigt sich, dass sich die Beurteilungsinstrumente im Schulalltag bewähren und diese von den Lehrpersonen und Eltern gut akzeptiert sind. Einzig die promotionswirksame Beurteilung des Fachs "Ethik und Religionen" wurde in Frage gestellt. Der Regierungsrat hat nun entschieden, die Promotionswirksamkeit des Fachs "Ethik und Religionen" auf das Schuljahr 2012/13 aufzuheben. Anstelle einer promotionswirksamen Note wird ab kommendem Schuljahr im Zwischenbericht und im Jahreszeugnis der Vermerk 'besucht' eingetragen.

Insbesondere folgende drei Gründe sprachen aufgrund der Erfahrungen für eine Aufhebung der Promotionswirksamkeit: Die im Fach "Ethik und Religionen" zu beurteilenden Fähigkeiten und Fertigkeiten werden zu einem grossen Teil bereits über die Beurteilung in den Fächern Deutsch und Realien sowie innerhalb der Selbst- und Sozialkompetenz abgedeckt. Dies führt zu einer doppelten Beurteilung von Kompetenzen. Der Aufwand für die promotionswirksame Beurteilung eines Fachs mit lediglich einer Wochenlektion ist unverhältnismässig gross. Im Fach "Ethik und Religionen" werden oft Interpretationen, Meinungen, Haltungen und Einstellungen thematisiert. Diese sind von den Lehrpersonen kaum objektiv zu beurteilen.

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