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Regierungsratsbulletin :
zur Regierungsratssitzung vom 17. März 2010

Totalrevision des eidgenössischen Bürgerrechtsgesetzes

Der Bund will das aus dem Jahr 1952 stammende Bürgerrechtsgesetz total revidieren. Der Regierungsrat steht dem Vorhaben grundsätzlich positiv gegenüber und unterstützt die Stossrichtung des Gesetzesentwurfs. Insbesondere begrüsst er die Präzisierung der für die Einbürgerung zu erfüllenden Integrationskriterien, die Verbesserung der Entscheidungsgrundlagen und die Harmonisierung der Aufenthaltsdauer.

Der Regierungsrat ist damit einverstanden, dass grundsätzlich die Niederlassungsbewilligung (Bewilligung C) Einbürgerungsvoraussetzung bilden soll. Für minderjährige, vorläufig aufgenommene Personen fordert er jedoch eine Ausnahmeregelung. Schliesslich schlägt der Regierungsrat Vereinfachungen beim Verfahren auf Entlassung aus dem Schweizer Bürgerrecht vor.

In Bezug auf die Aufträge des Bundesamtes für Migration an die Kantone und Gemeinden zur Durchführung von Erhebungen fordert der Regierungsrat vollen Kostenersatz, namentlich auch in Fällen, in denen das Einbürgerungsgesuch abgewiesen wird.

  • Regierungsrat