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Regierungsratsbulletin :
zur Regierungsratssitzung vom 14. November 2007

Änderung der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV)

Die VOC-Lenkungsabgabe für flüchtige organische Stoffe Lösungsmittel ist ein marktwirtschaftliches Instrument und ergänzt die Vorschriften der Luftreinhalte-Verordnung. Unternehmen, welche die Emissionen erheblich reduzieren, profitieren heute von einer Abgabebefreiung. Diese Befreiung läuft per 31. Dezember 2008 aus. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) stellt nun den Antrag, diese bis zum 31. Dezember 2012 zu verlängern.

Der Regierungsrat stimmt dieser Verlängerung zu, stellt jedoch seinerseits den Antrag, die Zeit bis 2012 zu nutzen, um die VOC-Emissionen weiter zu senken. Zusammen mit den VOC-Verursachenden soll nach weiteren Möglichkeiten gesucht werden, um die schädlichen VOC-Emissionen zu verringern.

Umsetzung des neuen Ausländerrechts

Am 1. Januar 2008 tritt das neue Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) vom 16. Dezember 2005 in Kraft. Damit werden das Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG) vom 26. März 1931 sowie zahlreiche Verordnungen ersetzt.

Weil die Umsetzung den Kantonen obliegt, sind die kantonalen Verordnungen auf dem Gebiet des Ausländerrechts an das neue Recht anzupassen. Zu diesem Zweck hat der Regierungsrat die Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer vom 16. Dezember 2005 und seinen Ausführungsbestimmungen (VAuG) beschlossen, welche am 1. Januar 2008 in Kraft treten wird.

Die neue Vollziehungsverordnung ersetzt vier kantonale Verordnungen. Es sind dies die Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (VANAG) vom 29. Dezember 1966, die Verordnung über die Begrenzung der Zahl der erwerbstätigen und über die Meldung wegziehender Ausländer vom 27. August 1973, die Verordnung über den Vollzug der Bundesvorschriften über die Begrenzung der Zahl der Ausländer (VBVO) vom 22. Juni 1987 sowie die Vollziehungsverordnung zur Bundesgesetzgebung zum freien Personenverkehr (VBFP) vom 20. März 2002. Mit der Aufhebung zahlreicher Bestimmungen und der Zusammenfassung in einer einzigen Vollziehungsverordnung wird die Rechtsanwendung vereinfacht und die Übersichtlichkeit erhöht.

Verordnungsänderungen zum NFA kommen vor den Grossen Rat

Der Grosse Rat hat das Gesetz zur Umsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA-Gesetz Aargau, NFAG) und das Dekret zur Umsetzung der NFA (NFA-Dekret Aargau, NFAD) am 26. Juni 2007 beschlossen. An der Sitzung vom 7. November 2007 hat nun der Regierungsrat diverse Verordnungsänderungen beschlossen, die sich aufgrund des NFA-Gesetzes Aargau ergaben.

Im Hinblick auf die hälftige Teilung der NFA-Gesamtwirkung zwischen Kanton und Gemeinden wird der Kanton die Gemeinden bei den Berufsfachschulen und der Beteiligung am Personalaufwand der Volksschulen und Kindergarten um 149 Mio. Franken pro Jahr entlasten. Die dazu erforderliche Anpassung des Gemeindebeteiligungsdekrets vom 22. Februar 2005 wird am 20. November 2007 vom Grossen Rat beraten. Vorbehältlich der Zustimmung des Grossen Rats werden somit alle NFA-bedingten Rechtsänderungen zeitgleich mit dem neuen Bundesrecht per 1. Januar 2008 in Kraft treten. Damit kann das Gesetzgebungsprojekt NFA-Umsetzung Aargau abgeschlossen werden.

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