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Regierungsratsbulletin :
zur Regierungsratssitzung vom 13. August 2008

Vereinfachung des Informationsaustauschs zwischen den Strafverfolgungsbehörden der EU und der Schweiz

Zur Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität soll der Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der EU vereinfacht werden (Bundesbeschluss über die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend Übernahme des Rahmenbeschlusses über die Vereinfachung des Informationsaustauschs zwischen Strafverfolgungsbehörden). In seiner Vernehmlassung zuhanden des Bundesamts für Polizei hält der Regierungsrat fest, dass er der vorgeschlagenen Umsetzung des Rahmenbeschlusses grundsätzlich zustimmt.

Für den Kanton Aargau besteht voraussichtlich kein zusätzlicher gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Da bereits heute Informationen zwischen Strafverfolgungsbehörden ausgetauscht und zudem keine neuen Datenbanken oder Informationskanäle geschaffen werden, geht der Regierungsrat davon aus, dass keine finanziellen Mehraufwendungen für unseren Kanton entstehen.

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