Regierungsratsbulletin
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zur Regierungsratssitzung vom 1. April 2009
Vernehmlassung Programm Agglomerationsverkehr, Stellungnahme der Aargauer Regierung
Die Kantonsregierungen wurden vom Bund zur Vernehmlassung über die Finanzierungsetappe 2011 2014 für das Programm Agglomerationsverkehr eingeladen. Der Regierungsrat des Kantons Aargau stellt grundsätzlich fest, dass die Gelder des Bundes bei weitem nicht ausreichen, um den notwendigen Infrastrukturausbau in den Agglomerationen abdecken zu können. Zudem fliessen die Gelder viel zu spät. Der Regierungsrat beantragt daher eine Klärung der Finanzierung der Projekte aus dem Infrastrukturfonds und fordert mehr Flexibilität in Bezug auf den Zeitpunkt der Realisierung.
Unter Berücksichtigung der verfügbaren Mittel und im Quervergleich mit anderen mittelgrossen Agglomerationen zeigt sich der Regierungsrat mit dem Beitragssatz von 40 Prozent für die Programme "Aareland" und "Aargau Ost" zufrieden. Jedoch liegt der Mitfinanzierungsbeitrag pro Einwohner und Arbeitsplatz unter dem schweizerischen Durchschnitt. Deshalb beantragt der Regierungsrat die finanzielle Unterstützung weiterer Vorhaben, welcher der Bund bisher nicht berücksichtigt hat.
Vernehmlassung Revision Raumplanungsgesetz, Stellungnahme der Aargauer Regierung
Die Kantonsregierungen wurden zur Vernehmlassung über die Revision des Raumplanungsgesetzes eingeladen. Der Regierungsrat des Kantons Aargau stellt fest, dass der Gesetzesentwurf wesentliche Anliegen der Raumplanung zu Gunsten einer nachhaltigen Entwicklung übernimmt und zu einem grossen Teil mit den Aargauer Strategien (Planungsberichte raumentwicklungAARGAU, mobilitätAARGAU, energieAARGAU usw.) übereinstimmt.
Trotz richtiger Stossrichtung weist die Vorlage nach Auffassung des Regierungsrats verschiedene Mängel auf. Unter anderem bleiben mehrere Fragen offen in Bezug auf die Verbindlichkeiten wie auch zur praktischen und rechtlichen Umsetzung. Der Regierungsrat stellt daher den Antrag, anstelle einer Totalrevision eine Teilrevision in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen vorzunehmen. Im Weiteren lehnt der Regierungszeit die vom Bund vorgesehene Verknüpfung mit der Landschaftsinitiative und den damit verbundenen Zeitdruck ab. Das Raumplanungsgesetz deckt einen viel grösseren Aufgabenbereich ab als die Initiative. Für die Revision dieses Gesetzes und die Zusammenarbeit mit den Kantonen muss genügend Zeit zur Verfügung stehen.
Der Regierungsrat hat die Botschaft zum Einführungsgesetz zum Arbeitsrecht (EG ArR) zu Handen des Grossen Rats verabschiedet.
Im neuen EG ArR wird das heute über zahlreiche Gesetze, Dekrete und Verordnungen verstreute kantonale Arbeitsrecht aktualisiert und systematisch neu geordnet. Der in die Anhörung gegebene Gesetzesentwurf ist bei den Vernehmlassungsteilnehmenden grundsätzlich auf breite Zustimmung gestossen.
Kontrovers beurteilt wurde der Vorschlag des Regierungsrates, die bundesrechtlich vorgesehene Ermächtigung an die Kantone, vier Sonntage pro Jahr zu bestimmen, an denen in Verkaufsgeschäften bewilligungsfrei Arbeitnehmende beschäftigt werden dürfen, voll auszuschöpfen. Deshalb schlägt der Regierungsrat in der Botschaft nun eine Kompromisslösung vor. Künftig sollen jährlich zwei für das gesamte Kantonsgebiet geltende Verkaufssonntage festgelegt werden. Darüber hinaus sollen die Gemeinden die Möglichkeit erhalten, zwei weitere Sonntage im Sinne der erwähnten Bestimmung für ihr jeweiliges Gemeindegebiet zu bezeichnen.
Das neue EG ArR wird voraussichtlich auf den 1. Januar 2011 in Kraft treten.