Regierungsratsbulletin
Vernehmlassung zur neuen Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) des Bundes
Grundsätzlich befürwortet der Regierungsrat den Entwurf betreffend die neuen medienpolitischen Vorgaben des Bundesrats. Der Regierungsrat begrüsst den stärkeren Wettbewerb bei den UKW- und TV-Versorgungsgebieten, im Rahmen des technisch Möglichen. Der Regierungsrat spricht sich aber explizit gegen eine einseitige Ausdehnung des Versorgungsgebiets kommerzieller Anbieter aus dem Raum Zürich und Basel zulasten des Kantons Aargau aus. Dies gilt insbesondere für die Streichung des Bezirks Dielsdorf aus dem Aargauer TV-Versorgungsgebiet. Dieser Bezirk hat trotz seiner Zugehörigkeit zum Kanton Zürich einen starken Bezug zur Region Baden. Konkret verlangt er deshalb Gegenrecht für Tele M1 und somit entweder die Beibehaltung des Status Quo oder die Zuteilung des Bezirks Dietikon zum Versorgungsgebiet Aargau-Solothurn. Dies begründet er auch mit der Tatsache, dass der Bezirk Baden zum Versorgungsgebiet Zürich gezählt wird.
Regierungsrat gegen Schaffung einer Spezialfinanzierung Luftverkehr
Der Regierungsrat anerkennt die grosse volkswirtschaftliche Bedeutung der Schweizer Luftfahrt. Wie der Bund erachtet auch der Kanton Aargau die heutige Regelung von Artikel 86 BV in Bezug auf die zweckgebundene Verwendung der Mineralölsteuer (zu 50 %) und des Mineralölsteuerzuschlags (zu 100 %) auf Flugtreibstoffen für Aufgaben und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr als unbefriedigend und nicht sachgerecht. Der vom UVEK vorgeschlagenen Schaffung einer neuen Spezialfinanzierung Luftverkehr steht der Regierungsrat jedoch skeptisch gegenüber, denn Spezialfinanzierungen erzeugen tendenziell einen Ausgabendruck. Ein weiterer Nachteil besteht nach Ansicht des Regierungsrates in der Budgetbindung zweckgebundener Einnahmen. Mit jeder neuen Zweckbindung verringern sich die Möglichkeiten für die Politik, im Rahmen der Aufgaben- und Finanzplanung die Struktur der Ausgaben neu auszurichten und neuen Prioritäten Rechnung zu tragen.