Regierungsratsbulletin
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zur Regierungsratssitzung vom 28. Januar 2009
Änderung des Gentechnikgesetzes zur Verlängerung des GVO-Moratoriums in der Landwirtschaft
Mit einer Übergangsbestimmung im Gentechnikgesetz möchte der Bundesrat das heute geltende Moratorium für gentechnisch veränderte Organismen in der Landwirtschaft um drei Jahre verlängern.
Der Regierungsrat stimmt in seiner Stellungnahme dieser Verlängerung mit folgender Begründung zu: Um eine gegenüber diesen neuen Technologien offenere Haltung des gesellschaftlichen Umfelds zu gewinnen und solide Grundlagen für allfällige Vollzugsbestimmungen zu erhalten, sollten zuerst die Ergebnisse des Nationalen Forschungsprogramms NFP 59 abgewartet werden.
Haftungsgesetz kommt in zweite Beratung
Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat den Entwurf zur Totalrevision des Verantwortlichkeitsgesetzes (neu: Haftungsgesetz) für die zweite Beratung. Er sieht eine Ergänzung im Haftungsgesetz vor. Danach setzt die Übertragung von öffentlichen Aufgaben auf Private den Nachweis einer Haftpflichtversicherung voraus, falls die Gefahr einer erheblichen Schädigung von Dritten besteht.
Das neue Haftungsgesetz legt fest, wer unter welchen Voraussetzungen Schadenersatz zu leisten hat, wenn bei der Aufgabenerfüllung von Kanton und Gemeinden Dritte geschädigt werden. Das geltende Haftungsgesetz des Kantons Aargau aus dem Jahre 1939 macht die finanzielle Haftung von Kanton und Gemeinden vom Verschulden der schädigenden Personen abhängig. Die Kantonsverfassung sieht demgegenüber eine verschuldensunabhängige Haftung des Gemeinwesens vor. Dieser Widerspruch wird mit dem neuen Haftungsgesetz aufgehoben. Die Inkraftsetzung des neuen Haftungsrechtes ist auf den 1. Januar 2010 geplant.
Kulturgesetz: Botschaft für 2. Lesung verabschiedet
Der Regierungsrat hat die Botschaft für die zweite Lesung des Kulturgesetzes zu Handen des Grossen Rats verabschiedet. Nachdem der Grosse Rat der Vorlage in 1. Lesung am 25. November 2008 einstimmig zugestimmt hatte, geht das Gesetz nun praktisch unverändert in die 2. Lesung. Inhaltlich verändert wurde einzig die erweiterte Möglichkeit zur Förderung des immateriellen Kulturerbes. So soll die Volkskultur in Zukunft nicht bloss im bewahrenden Sinn gefördert, sondern auch neuere Entwicklungen unterstützt werden können. Der Regierungsrat ist damit auf eine Anregung des Aargauer Kuratoriums eingetreten.
Die aufgrund eines vom Parlament überwiesenen Prüfungsauftrags von Katharina Kerr evaluierte Beitragsleistung des Kantons an die berufliche Vorsorge von Kunstschaffenden lehnt der Regierungsrat ab. Zwar anerkennt er die spezifische Situation der Kunstschaffenden und der damit verbundenen Schwierigkeiten, eine ausreichende Vorsorge selber zu treffen. Aus Gründen der Rechtsgleichheit mit anderen Selbständigerwerbenden und der fehlenden Zuständigkeit des Kantons lehnt er jedoch eine gesetzliche Regelung ab. Da im Bereich der beruflichen Vorsorge der Bund über eine umfassende Gesetzgebungskompetenz verfügt, ist eine Lösung dieses Problems in erster Linie auf Bundesebene anzustreben. Diesbezüglich hat der Nationalrat im Rahmen der Beratungen zum Kulturförderungsgesetz des Bundes einen ersten Entscheid zugunsten einer neuen Regelung getroffen.
2 Millionen für Neupositionierung Freiämter Strohmuseum
Der Regierungsrat unterstützt die Ortsbürgergemeinde Wohlen in ihrer Absicht, das Freiämter Strohmuseum in der kürzlich von der öffentlichen Hand erworbenen ehemaligen Fabrikanten-Villa Isler einzurichten. Das zur Aufwertung der Aargauer Museumslandschaft wichtige Vorhaben wird mit einem Beitrag aus dem Swisslos-Fonds von 60 Prozent an die Umbau- und Ausstellungskosten unterstützt. Für die Beitragshöhe setzte der Regierungsrat die Limite bei zwei Mio. Franken. Die 2007 von den Nachfahren der Wohler Strohindustriellendynastie Isler an die Ortsbürgergemeinde verkaufte Liegenschaft mit grosszügigem Park steht unter kantonalem Denkmalschutz und bietet für die wertvolle Sammlung von Zeugnissen der weltbekannten Wohler Strohindustrie einen idealen Rahmen. Seit längerer Zeit ist die Entwicklung des Freiämter Strohmuseums am alten Standort am Kirchenplatz durch die engen Raumverhältnisse behindert. Der grosszügige und historisch hervorragend passende Rahmen bietet dem über die Kantonsgrenzen hinaus bekannten und beliebten Themenmuseum attraktive Zukunftsoptionen.
Revision des Energiegesetzes, der Energieverordnung und Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen
Der Regierungsrat begrüsst die vom Bund vorgeschlagenen Änderungen zur Revision des Energiegesetzes, der Energieverordnung und der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen.
Mit der Änderung des Energiegesetzes sollen die vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen für mehr Energieeffizienz umgesetzt werden. Sie schafft die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung eines gesamtschweizerischen Gebäude-Energieausweises und für die Schaffung von Programmvereinbarungen für Effizienzmassnahmen der Kantone.
Die Änderungen der Energieverordnung betreffen die Anforderungen bezüglich der Energieeffizienz netzbetriebener elektrischer Haushaltgeräte wie Computer, Fernseher oder Audio- und Videogeräte. Diese dürfen nur verkauft werden, wenn sie die Anforderungen an die in der Verordnung festgelegten Energieeffizienzklassen erfüllen.
Die Revision der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen dient der Beschleunigung der Bewilligungsverfahren. Gesuche zum Ausbau des strategischen elektrischen Übertragungsnetzes sollen rascher bearbeitet werden können. Im Rahmen dieser Verordnungsanpassung konnten auch Änderungen der Raumplanungsverordnung vorgenommen werden. welche Sachplanverfahren verkürzen können.