Regierungsratsbulletin
Stellungnahme zu Standesinitiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe in der AHV-Gesetzgebung
Der Regierungsrat befürwortet den grossrätlichen Entwurf der Standesinitiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe in der AHV-Gesetzgebung. Er zeigt für das anvisierte Ziel der Standesinitiative, die unterschiedliche Behandlung von Ehepaaren gegenüber den Konkubinaten und Einzelpersonen abzuschaffen, grundsätzlich Verständnis. Die Gleichbehandlung bei der Bemessung der AHV-Altersguthaben unabhängig der Lebensform ist nach Auffassung des Regierungsrats ein richtiger Schritt. Die Neuordnung muss jedoch kostenneutral ausgestaltet sein.
Änderung des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung; Vernehmlassung zuhanden der Oberzolldirektion
Die Kantonsregierungen wurden im September 2006 zur Vernehmlassung über verschiedene geplante Änderungen des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung eingeladen. Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat in seiner Vernehmlassungsantwort die Bedeutung der Tabaksteuer insbesondere aus gesundheitspolitischer Sicht unterstrichen. So begrüsst er eine einheitliche Steuerstruktur für Zigaretten und Feinschnitttabak. Was ein Mindestverkaufspreis für Zigaretten betrifft, teilt der Regierungsrat die Einschätzung der Oberzolldirektion: Diese Massnahme trägt nicht unwesentlich dazu bei, die Anzahl jugendlicher Einsteiger in den Tabakkonsum zu verringern. Deshalb regt er an, dass ein Mindestverkaufspreis als ordnungspolitische Ausnahmeregelung geprüft wird, zumal es sich bei Tabak nicht um ein normales Konsumgut, sondern um ein den Körper schwer schädigendes, hochpotentes Suchtmittel handelt.
Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im sonderpädagogischen Bereich
Der Regierungsrat hat Stellung genommen zur Vernehmlassung über die Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im sonderpädagogischen Bereich. Mit der Ausarbeitung des Konkordatsentwurfs und den umfangreichen damit verbunden Arbeiten übernimmt die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) eine wichtige und notwendige Koordinationsaufgabe im sonderpädagogischen Bereich in Hinblick auf das Inkrafttreten der Neugestaltung des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen (NFA). Der Regierungsrat des Kantons Aargau begrüsst ausdrücklich die Bestrebungen in Richtung einer gesamtschweizerischen Harmonisierung der sonderpädagogischen Angebote und der grösstmöglichen Chancengerechtigkeit für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen. Von besonderer Bedeutung sind für den Regierungsrat insbesondere die geplanten Instrumente der Harmonisierung und Koordination gemäss Art. 7 des Konkordats. Erst mit diesen Instrumenten wird das Konkordat die erwünschte Wirkung entfalten können.