Regierungsratsbulletin
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zur Regierungsratssitzung vom 17. September 2008
Definitive Umsetzung der neuen Bundesgesetzgebung im Strafrecht und Strafprozessrecht
Am 1. Januar 2007 ist die umfassende Änderung des Sanktionsrechts im Schweizerischen Strafgesetzbuch in Kraft getreten. Angesichts der kurzen Frist zwischen Verabschiedung des Bundesgesetzes bis zu dessen Inkrafttreten mussten die notwenigen kantonalen Ausführungsbestimmungen damals vorerst mit einer Übergangsverordnung umgesetzt werden. Nach Ablauf der unbenutzten Referendumsfrist ist nun das ordentliche kantonale Gesetzgebungsverfahren für die Umsetzung der neuen Bundesgesetzgebung abgeschlossen.
Neben den bereits mit der Übergangsverordnung in Kraft gesetzten notwendigen Gesetzesänderungen werden mit der definitiven Fassung des Gesetzes verschiedene Neuerungen eingeführt. So wird die Strafbefehlskompetenz der Bezirksamtmänner von bisher drei auf neu sechs Monate Freiheitsstrafe erhöht. Dieselbe Kompetenz erhalten neu die kantonalen Untersuchungsrichterinnen und -richter. Die Spruchkompetenz der Bezirksgerichtspräsidentinnen und -präsidenten wird von bisher sechs Monaten auf ein Jahr Freiheitsstrafe erhöht. Schliesslich muss die Staatsanwaltschaft nur noch obligatorisch an Gerichtsverhandlungen teilnehmen und muss das Obergericht nur noch obligatorisch eine Berufungsverhandlung durchführen, wenn über Freiheitsstrafen von mehr als zwei Jahren oder über freiheitsentziehende Massnahmen zu entscheiden ist (bisher bei 18 Monaten).
Der Regierungsrat hat die Inkraftsetzung der Erlassänderungen auf den 1. Januar 2009 beschlossen.
Der Regierungsrat beantwortet vier parlamentarische Vorstösse zu den Berufsfachschulen
In seinen Antworten zu zwei Interpellationen und einer Motion zu Bauaktivitäten der Berufsfachschulen und zur Standortplanung hält der Regierungsrat fest, dass der Kanton die Errichtung von zusätzlichem Schulraum finanziell nicht unterstützt. Hinsichtlich Standortplanung ist das vom Grossen Rat verabschiedete Konzept STABILO nach wie vor verbindlich, zumal die Kompetenz zur Änderung des Konzepts beim Grossen Rat selber liegt. Der Regierungsrat ist bereit, den in Form einer Motion eingereichten Konzeptvorschlag zur Planung als Postulat entgegen zu nehmen.
Zur einer Interpellation hinsichtlich Kantonalisierung der Berufsfachschulen weist der Regierungsrat auf den Kreditbeschluss des Grossen Rats vom 17. Juni 2007 hin, wo im Zusammenhang mit dem Projekt Gemeindereform Aargau (GeRAG) die Mittel für ein Kantonalisierungsprojekt gesprochen worden sind. Der Zeitplan für das im 3. Paket GeRAG zu realisierende Kantonalisierungsprojekt ist noch offen. Das Projekt wird zu gegebener Zeit unter Einbezug aller Beteiligten angegangen.
Records Management System für die kantonale Verwaltung
Der Regierungsrat überweist nach erfolgter Vernehmlassung die Kreditvorlage zur Beschaffung und Einführung eines Records Management Systems (RMS) für die kantonale Verwaltung an den Grossen Rat. In der Botschaft wird ein projektierter Grosskredit von knapp 11 Millionen Franken beantragt. Der Grosse Rat wird voraussichtlich im November 2008 darüber befinden. Der Einsatz eines Records Management Systems schafft Übersicht über die Akten und ermöglicht deren effiziente Bewirtschaftung und Nutzung. Eine ordnungsgemässe Aktenführung ist Voraussetzung für eine zweckmässige Umsetzung des Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG). Somit wird Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Erstellung, Verwaltung, Nutzung und Aussonderung von amtlichen Dokumenten gewährleistet. Die Strukturierung der Akten erlaubt zudem, Dokumente zur langfristigen Aufbewahrung auszuwählen, die für die Öffentlichkeit wichtig sind.