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Regierungsrat will schwarze Zahlen :
Startschuss für Aufgabenüberprüfung

Der Regierungsrat will ab 2004 den Ausgleich des Staatshaushalts erreichen bzw. Überschüsse erzielen. Damit sollen der finanzielle Handlungsspielraum für neue Aufgaben vergrössert und Schulden abgebaut werden. Die Staatsaufgaben werden flächendeckend überprüft hinsichtlich Notwendigkeit und Perfektionsgrad.

In der Legislaturperiode 2001 - 2005 sollen Entlastungen von über 100 Millionen Franken erzielt werden. Der Regierungsrat hat strategische Vorgaben in Form von möglichen Entlastungsstrategien und von Entlastungszielen gemacht. Die Verwaltung wird beauftragt, in einem ersten Schritt bis Ende April 2001 diese Strategien zu konkretisieren. Die Ergebnisse sollen in die Legislaturplanung einfliessen.

Effizientere Aufgabenerfüllung

Der Regierungsrat hat im Vorfeld zur Legislaturplanung 2001-2005 für alle Aufgabenbereiche mögliche Strategien zur Erreichung von Entlastungen diskutiert. Die Strategien umfassen Produktivitätssteigerungen, mehr Wettbewerb, Systemwechsel bei der Aufgabenerfüllung und Abbau von Leistungen bzw. des Perfektionsgrades von Leistungen.

Der Regierungsrat schliesst politische Neuausrichtungen in die Analyse ein, um mittel- und langfristig den Aargauer Staatshaushalt im Umfang von über 100 Millionen Franken entlasten zu können. Diese Entlastungen sollen sowohl auf der Ausgaben- als auch auf der Einnahmenseite erreicht werden, wobei keine Staatssteuerfusserhöhungen vorgesehen sind.

Verwaltung wird einbezogen

Der Gesamtregierungsrat hat am Mittwoch seine Vorgaben und Ideen den Kadermitgliedern der Verwaltung präsentiert und erläutert. Die vom Regierungsrat erarbeiteten Strategien und Entlastungsziele stellen die Grundlage für die Arbeiten der Verwaltung dar. Sie wird beauftragt, zu prüfen, wo und wie die Entlastungen erreicht werden können und welche Wirkungen mit der Umsetzung der Entwicklungsstrategien zu erwarten sind.

Die Verwaltung wird aber auch aufgefordert, eigene Entlastungsvorschläge einzubringen. Die Aufgabenüberprüfung wird mit anderen laufenden Reformprojekten, wie Legislaturplanung und Wirkungsorientierte Verwaltungsführung (WOV) koordiniert.

Volksentscheide ab 2003

Massnahmen der ersten Geschwindigkeit, welche mittels einer Dekrets- und Verordnungsänderung umgesetzt werden können, sollen schon ab 2002 zu greifen beginnen. Massnahmen, welche Gesetzesänderungen voraussetzen, werden dem Volk voraussichtlich ab 2003 zur Abstimmung unterbreitet. Massnahmen der zweiten Geschwindigkeit werden sukzessive angegangen und zu späteren Zeitpunkten wirksam werden.

  • Staatskanzlei