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Regierungsrat wählt kantonale Kulturkommission :
Persönlichkeiten aus Kunst und Kulturpolitik

Der Regierungsrat hat an seiner ersten Sitzung des neuen Jahres die Mitglieder der Kommission für Kulturfragen gewählt. Die Kommission berät die Regierung gemäss neuem Kulturgesetz in wichtigen kulturpolitischen Fragen, insbesondere bei der Vergabe von Betriebsbeiträgen an kommunale und private Kulturinstitutionen von mindestens kantonaler Bedeutung.

Präsident der Kommission für Kulturfragen ist der Kulturdirektor, Regierungsrat Alex Hürzeler. Die Mitglieder sind: Lieni Füglistaller, Nationalrat, Präsident der Kommission Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats, Rudolfstetten; Hedy Graber, Leiterin der Direktion Kultur und Soziales des Migros Genossenschafts-Bundes, Zürich; Dr. Linus Hüsser, Historiker, Ueken; Simon Libsig, Autor und Erzähler, Baden; Josef Meier, Präsident des Aargauer Kunstvereins, Wettingen; Dr. Urs Pilgrim, Präsident der Stiftung St. Martin, Muri; Ruth Soland, Musikerin und Musikpädagogin, Zofingen; Hanspeter Thür, Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter, Präsident Theater Tuchlaube, Aarau; Maja Wanner, Grossrätin, abtretende Präsidentin der regierungsrätlichen Theaterkommission, Würenlos; Gillian White, Bildende Künstlerin, Leibstadt.

Beurteilung der kulturpolitischen Dimension

Bei der Wahl der elf Mitglieder hat der Regierungsrat insbesondere kulturpolitisches Engagement ins Zentrum gerückt und Persönlichkeiten ausgewählt, die gemeinsam eine möglichst umfassende Sicht auf das kulturelle Leben des Kantons bezüglich Kulturbereiche, Regionen und Generationen gewährleisten. Im Unterschied zum Aargauer Kuratorium, das abschliessend über einzelne künstlerische Leistungen und Projekte zu entscheiden hat, wird die Kulturkommission die kulturpolitische Dimension der anstehenden Geschäfte zuhanden des Regierungsrats zu beurteilen haben.

Das Engagement im Bereich Kultur umfasst im Kanton Aargau neben der Kulturförderung auch die Pflege der Kulturgüter und die Kulturvermittlung. Die Kommission wird neben den Betriebsbeiträgen an Kulturinstitutionen somit auch bei grossen Kulturvorhaben, die den Swisslos-Fonds betreffen, bei übergeordneten Projekten aus dem Bereich von Denkmalpflege, Archäologie, Bibliotheken und Archiven oder bei richtungsweisenden Entscheidungen der Kulturvermittlung vom Regierungsrat beigezogen. Gemäss neuem Kulturgesetz legt der Regierungsrat dem Grossen Rat mindestens alle sechs Jahre einen Bericht über die Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen vor, an dessen Erarbeitung die Kommission mitgewirkt hat.

Zwei Kommissionen aufgehoben

Mit Inkrafttreten des neuen Kulturgesetzes und der zugehörigen Verordnung sind zwei bisherige Kommissionen (Kunsthauskommission und Theaterkommission) aufgehoben worden, da deren Aufgaben durch die neue Kulturkommission oder andere Gremien wahrgenommen werden können.

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