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Regierungsrat soll Interessenbindungen offenlegen :
Grossratskommission stimmt Änderung des Organisationsgesetzes zu

Die Kommission für allgemeine Verwaltung (AVW) befürwortet, dass die Mitglieder des Regierungsrats Beteiligungen an Unternehmen des privaten Rechts sowie Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichtsgremien offenlegen sollen.

Die Kommission AVW hat an ihrer Sitzung vom 13. Januar 2011 der Änderung des Gesetzes über die Organisation des Regierungsrats und der kantonalen Verwaltung (Organisationsgesetz) einstimmig zugestimmt. Neu sollen Mitglieder des Regierungsrats analog den Mitgliedern des Grossen Rats ihre Interessenbindungen offenlegen. Beteiligungen an Unternehmen des privaten Rechts, welche mindestens fünf Prozent des Gesellschaftskapitals oder des Stimmrechts ausmachen, Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichtsgremien von Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des privaten und öffentlichen Rechts sowie Vertretungen des Kantons in Organisationen des privaten und öffentlichen Rechts sollen deklariert werden. Die Staatskanzlei soll darüber ein öffentliches Register führen.

Die Vorlage wird voraussichtlich am 1. März 2011 im Grossen Rat beraten.

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