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Regierungsrat setzt Arbeitstarife für Spitäler fest :
Leistungserbringer können ab 1. Januar 2012 ordentlich abrechnen

Der Regierungsrat hat die Arbeitstarife für Leistungserbringer auf der Spitalliste beschlossen. Diese gelten für die Dauer des Tarifgenehmigungs- beziehungsweise Tariffestsetzungsverfahrens. Damit ist sichergestellt, dass die Spitäler zum Zeitpunkt der Einführung der neuen Spitalfinanzierung ordentlich abrechnen können.

Arbeitstarife sichern Liquidität der Spitäler

Aufgrund der knappen Zeitverhältnisse bei der Einführung der neuen Regelungen konnten die Tarife für das kommende Jahr nicht rechtzeitig verhandelt und abgeschlossen werden. Die Durchführung eines ordentlichen Genehmigungsverfahrens war deshalb nicht möglich. Aus diesem Grund hat der Regierungsrat beschlossen, auf den 1. Januar 2012 Arbeitstarife für Leistungserbringer auf der Spitalliste festzusetzen. Diese gelten für die Dauer des Tarifgenehmigungs- und Tariffestsetzungsverfahrens und präjudizieren diese nicht. Vielmehr stellen die Arbeitstarife sicher, dass die Leistungserbringer ab dem Einführungszeitpunkt ordentlich abrechnen können. Würde umgekehrt auf die vorsorglichen Massnahmen verzichtet und das ordentliche Verfahren mit Einbezug der Preisüberwachung abgewartet, könnten die Leistungserbringer mit Blick auf ihre Liquidität in möglicherweise ernsthafte Schwierigkeiten geraten. Nachteile erwachsen durch die Festsetzung der Arbeitstarife weder Kanton, Leistungserbringern noch Versicherern. Allfällige Differenzen zwischen den Arbeitstarifen und den definitiven Tarifen können rückwirkend geltend gemacht werden.

Fallkosten- und Tarifinformationen als Basis

Der Regierungsrat hat die vorsorglichen Tarife auf der Basis der vorliegenden Fallkosten- und Tarifinformationen sowie für jeden Leistungserbringer festgesetzt. Dort, wo es mehrere verhandelte Tarife gibt, wurde ein Mittelwert verwendet. Dort, wo kein verhandelter Tarif vorhanden ist, wurde auf denjenigen eines vergleichbaren Leistungserbringers abgestellt oder der bestehende weitergeführt. Die Arbeitstarife (Baserates) bezeichnen den Betrag, der im DRG-System für einen Behandlungsfall bezahlt wird, dessen Kostengewicht 1,0 beträgt. Sie wurden vom Regierungsrat wie folgt festgelegt:

Kantonsspital Aarau: Fr. 10'350.-

  • Kantonsspital Baden: Fr. 10'175.-
  • Hirslanden Klinik Aarau: Fr. 10'150.-
  • Klinik Barmelweid: Fr. 9'829.-
  • Regionalspitäler (und Klinik Villa Im Park, Klinik für Schlafmedizin und Storchenäscht): Fr. 9'362.-

In Bezug auf den Arbeitstarif für die Regionalspitäler ist festzuhalten, dass es sich um eine vorsorgliche Baserate handelt, deren Höhe aufgrund neuer Berechnungen und Erkenntnisse noch einmal überprüft wird. Eine allfällige neue Festsetzung würde im Januar 2012 erfolgen und wäre nicht problematisch, weil die Festsetzung des Arbeitstarifs ohne Präjudiz erfolgt, die Januar-Leistungen erst im Folgemonat abgerechnet werden und allfällige Differenzen zur definitiven Baserate, die in der ersten Jahreshälfte 2012 festgesetzt beziehungsweise genehmigt wird, rückwirkend ausgeglichen werden.

Die Arbeitstarife sind im Überblick unter www.amtsblatt-ag.ch(öffnet in einem neuen Fenster) (Ausgabe vom 27. Dezember 2011, Bekanntmachungen von kantonalen Behörden) einsehbar.

Weiter hat der Regierungsrat die Referenztarife für die ausserkantonale Hospitalisation von Aargauer Kantonseinwohnern festgelegt. Die Baserate für die Akutsomatik beträgt Fr. 9'922.-. Auch diese wird wie die Tagestaxen für Psychiatrie und Rehabilitation nach Vorliegen der definitiven Tarife 2012 überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Eine vollständige Übersicht über die Referenztarife findet sich unter www.amtsblatt-ag.ch (öffnet in einem neuen Fenster)(Ausgabe vom 19. Dezember 2011, Bekanntmachungen von kantonalen Behörden).

  • Departement Gesundheit und Soziales
  • Regierungsrat