Regierungsrat legt Taxpunktwerte fest
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Neue Taxpunktwerte für niedergelassene Ärzte und selbstständige Physiotherapeuten
Der Regierungsrat hat im ambulanten Bereich die kantonalen Taxpunktwerte für die ärztlichen Leistungen nach "Tarmed" und für die Physiotherapie¬leistungen in den selbstständigen Praxen per 1. Januar 2013 festgesetzt. Er hat sie teilweise der Teuerung angepasst.
Der Aargauische Ärzteverband und tarifsuisse ag haben sich für das Jahr 2013 nicht auf einen neuen kantonalen Taxpunktwert einigen können. Nachdem bereits für das Jahr 2012 keine Einigung erzielt werden konnte, hatte der Regierungsrat den bisherigen Vertrag um ein Jahr verlängert und die Parteien aufgefordert, die Verhandlungen zu einem konkreten Ende zu führen; leider ohne Erfolg. Der Regierungsrat hat nun den bisherigen Taxpunktwert nach "Tarmed" von 0,89 Franken der aufgelaufenen Teuerung seit Oktober 2006 angepasst und rückwirkend per 1. Januar 2013 auf 0,91 Franken erhöht.
Keine Bundesvorgaben für die selbstständigen Physiotherapeuten
Der Regierungsrat hat auch entschieden, den Taxpunktwert für selbstständige Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten neu festzusetzen. Der im Dezember 2000 vom Bundesrat letztinstanzlich festgesetzte Taxpunktwert von 0,97 Franken wird rückwirkend per 1. Januar 2013 auf neu 1,04 Franken erhöht. Diese Erhöhung kommt mit der Aufrechnung der Teuerung seit Dezember 2000 zustande.
Der Bundesrat hatte Anfang Juni 2013 definitiv entschieden, keinen nationalen Modelltaxpunktwert mehr festzulegen und die Festlegung dieses Taxpunktwerts den Kantonsregierungen zu überlassen.
Bei allen nun vom Regierungsrat gefällten Tarifentscheiden gilt eine 30-tägige Beschwerdefrist. Im Beschwerdefall entscheidet das Bundesverwaltungsgericht endgültig. Bis die neuen Tarife in Rechtskraft erwachsen sind, gelten die bisherigen.