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Regierungsrat heisst Einbürgerungsbeschwerden gut :
Die Gemeindeversammlung von Dintikon muss erneut über Einbürgerungen entscheiden

Der Regierungsrat heisst die Beschwerden zweier Familien gut, die sich gegen die Ablehnung ihrer Einbürgerungsgesuche wehrten. Grund der Gutheissung: Die Gemeindeversammlung lehnte die Einbürgerungen entgegen dem gemeinderätlichen Antrag ohne Begründung ab. Nun muss Dintikon ein weiteres Mal darüber abstimmen.

Die Einbürgerungsgesuche zweier Familien wurden entgegen dem Antrag des Gemeinderats von der Gemeindeversammlung in Dintikon am 26. November 2015 abgelehnt. Daraufhin reichten die betroffenen Familien beim Aargauer Regierungsrat Beschwerde ein.

Der Regierungsrat hiess die Beschwerden aus formellen Gründen gut. Beschlüsse über Einbürgerungen stellen gemäss der Rechtsprechung des Bundesgerichts keine rein politischen Entscheidungen dar, sondern gelten auch als Verfügungen, mit denen über den rechtlichen Status von Einzelpersonen befunden wird. Sie unterliegen deshalb den allgemeinen verfassungsmässigen Verfahrensgarantien gemäss Art. 29 der Bundesverfassung (BV) und sind zur Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nach Art. 29 Abs. 2 BV zu begründen. Dieser Begründungspflicht ist die Gemeindeversammlung nicht nachgekommen. Insbesondere lehnte sie die Einbürgerungsgesuche entgegen des Antrags des Gemeinderats ohne eine einzige Wortmeldung ab, obwohl der Gemeinderat vor der Abstimmung ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass die Ablehnung eines Einbürgerungsgesuchs stichfest begründet werden müsse.

Der Regierungsrat hat darauf verzichtet, in der Sache selbst zu entscheiden, sondern hat das Geschäft an die Gemeinde Dintikon zurück gewiesen. Die Einwohnergemeindeversammlung soll damit die Gelegenheit erhalten, noch einmal selbständig über die Gesuche um Erteilung der Bürgerrechtszusicherung befinden zu können.

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