Referendum gegen das Steuerpaket
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Botschaft an den Grossen Rat verabschiedet
Der Regierungsrat des Kantons Aargau beantragt dem Grossen Rat, das Kantonsreferendum gegen das "Steuerpaket 2001" des Bundes zu ergreifen. Die entsprechende Botschaft hat der Regierungsrat dem Grossen Rat zugeleitet.
Mit der Stossrichtung des "Steuerpaketes 2001", welches das Bundesparlament am 20. Juni verabschiedet hat, ist der Regierungsrat nach wie vor einverstanden. Er erachtet sowohl den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung als auch die geplante Entlastung der Familien grundsätzlich für sinnvoll. Das Bundesparlament hat die Vorlage des Bundesrates jedoch nach Ansicht des Regierungsrates in verschiedenen Punkten zu weit ausgebaut, so dass den öffentlichen Haushalten (Bund, Kantone, Gemeinden) zusammen gemäss Bundesschätzungen insgesamt rund vier Milliarden Franken verloren gingen.
Allein der Kanton Aargau müsste Steuerausfälle von 24 Millionen Franken ab 2005 respektive 74 Millionen Franken ab 2008 verkraften. Dazu kommen Ausfälle bei den Gemeinden von weiteren 45 Millionen Franken ab 2008. Zusätzliche Steuerausfälle drohen, falls bei der Wohneigentumsbesteuerung wegen des Gleichbehandlungsgebots ein Mieterabzug eingeführt werden muss oder im kantonalen Gesetzgebungsprozess weitere Entlastungen beschlossen werden.
Die weitaus grössten Steuerausfälle im Steuerpaket 2001 verursacht die neue Wohneigentumsbesteuerung. Dies, weil sie nicht in reiner Form durchgeführt wird. Die Vermischung von bisherigem und neuem System führt auch dazu, dass keine Vereinfachungen möglich sind. Mit der Zweitwohnungssteuer wird gar eine neue Steuer eingeführt, wovon der aargauische Fiskus allerdings kaum profitiert.
Zusätzliche Steuerausfälle nicht verkraftbar
Die zusätzlichen Steuerausfälle durch das Steuerpaket 2001 sind weder für den Kanton noch die Gemeinden verkraftbar. Kommt hinzu, dass der Aargau ab 2004 ohnehin mit massiven Mindererträgen konfrontiert sein wird. Denn erstens kommt es wegen der anhaltend schlechten Wirtschaftslage zu Steuerausfällen in zweistelliger Millionenhöhe. Zweitens sind neue Belastungen in den Bereichen Gesundheit, soziale Wohlfahrt und Bildung unausweichlich. Drittens werden der ordentlichen Rechnung der Anteil an den zusätzlichen Ausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank entzogen. Damit sollen die beiden langjährigen Sonderlasten - die Sanierung der Sondermülldeponie Kölliken und die Überführung der Lehrervorsorge in die Aargauische Pensionskasse APK - finanziert werden. Und Viertens werden mit dem Entlastungsprogramm des Bundes Lasten auf die Kantone verschoben.
Aus heutiger Sicht muss der Kanton deshalb auch ohne "Steuerpaket 2001" bereits mit Mindererträgen und zusätzlichen Ausgaben von 150 bis 220 Millionen Franken rechnen. Bei anhaltend schlechter Konjunkturlage könnte sich die Ausfälle noch weiter erhöhen. Mit der Neugestaltung des Finanzausgleich zwischen Bund und Kantone dürfte der Kanton Aargau zudem zusätzlich belastet werden.
Referendum für zukunftsgerichtete Finanzpolitik
Eine zukunftsgerichtete Finanzpolitik ist nach Überzeugung des Regierungsrates mit der Umsetzung des Steuerpaketes nicht mehr möglich. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat deshalb, das Referendum gegen das Steuerpaket 2001 zu ergreifen. Das Kantonsreferendum muss bis spätestens am 9. Oktober 2003 bei der Bundeskanzlei eingereicht werden.
Zeitliche Auswirkungen auf den Steuerreformfahrplan des Bundes hat das Referendum nur bedingt. Falls das Referendum zustande kommt und das Volk das Steuerpaket ablehnt, könnte das Bundesparlament die mehrheitlich nicht bestrittenen Teile wie die Familiensteuerreform oder die Stempelsteuerrevision einzeln neu beschliessen und bereits auf den 1. Januar 2005 in Kraft setzen.