Rechtsformänderung der Aargauischen Kantonalbank
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Gesetzesentwurf vom Regierungsrat gutgeheissen
Die Aargauische Kantonalbank (AKB) soll eine Aktiengesellschaft mit Staatsgarantie werden. Die Mehrheitsbeteiligung des Kantons soll mindestens 51 Prozent betragen. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Teilprivatisierung der AKB sind somit geschaffen. Die Reformvorschläge liegen jetzt beim Grossen Rat.
Die Banken stehen wie kaum eine andere Branche in einem rasanten und tiefgreifenden Veränderungsprozess. Das gilt insbesondere für die Regionalbanken, wozu auch die Kantonalbanken gehören. Damit sich die Aargauische Kantonalbank (AKB) den neuen strategischen und operativen Herausforderungen stellen und auch in Zukunft erfolgreich sein kann, müssen rechtzeitig die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Die AKB soll deshalb nach dem Willen des Regierungsrates als privatrechtliche Aktiengesellschaft weitergeführt werden. Landammann Kurt Wernli, Bankratspräsident Wendolin Stutz und der Vorsitzende der AKB-Geschäftsleitung Urs Grätzer haben am 16. September an einer Medienkonferenz in Aarau die Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat erläutert. Die Botschaft umfasst den Gesetzesentwurf über die Aargauer Kantonalbank und die Statuten der neuen Aktiengesellschaft.
Die AKB - neu Aargauer Kantonalbank - soll Kantonalbank bleiben. Gemäss Kantonsverfassung soll sie weiterhin die wirtschaftliche und soziale Entwicklung des Kantons Aargau fördern, d. h. auch Verantwortung tragen für Klein- und Mittelbetriebe (KMU) und für Private.
Der Kanton soll wie bisher für alle Verbindlichkeiten der Aargauer Kantonalbank haften. Die Staatsgarantie ermöglicht es der Kantonalbank, sich gleich wie die Grossbanken am Kapitalmarkt zu refinanzieren, d. h. Darlehen zu günstigen Konditionen aufzunehmen. Diesen Vorteil kann die AKB nutzen, um insbesondere den KMU mit guten Konditionen zu dienen. Sie trägt so zu einer gesunden Volkswirtschaft im Kanton Aargau bei.
Der Anteil am Ertrag wird dem Kanton neu in Form von Dividenden überwiesen. Hinzu kommt eine separate Abgeltung der Staatsgarantie. Als AG untersteht die AKB neu auch der Steuerpflicht.