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Rechtsänderungen per 1. Januar 2013 :
Jahreswechsel bringt neues Recht

Am 1. Januar 2013 treten verschiedene neue gesetzliche Bestimmungen in Kraft. Anbei eine Übersicht über die wichtigsten Neuerungen und die Liste aller Rechtsänderungen per 1. Januar 2013.

Neues Pflegegesetz mit neuer Verordnung

Das Aargauer Stimmvolk hat am 23. September 2012 das neue Pflegegesetz angenommen. Es tritt zusammen mit der totalrevidierten Pflegeverordnung in Kraft. Wesentliche Inhalte des neuen Pflegegesetzes sind die Patientenbeteiligung von zwanzig Prozent bei der Hilfe und Pflege zu Hause, die Festlegung der Rest-kosten im Rahmen der kantonalen Tarifordnung sowie die Verpflichtung der Pflegeheime, sich über Rechtmässigkeit und Wirtschaftlichkeit der im Jahr 2011 erhobenen Tarife und Taxen auszuweisen. Die Pflegeverordnung regelt die Einzelheiten der Bewilligungspflicht und des Bewilligungsverfahrens von Leistungserbringern der stationären Langzeitpflege, der Pflegeheimliste, der Hilfe und Pflege zu Hause sowie der Qualitätssicherung für die ambulanten und stationären Leistungserbringer.

Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

Der Bund hat das Vormundschaftsrecht umfassend revidiert. Es wird durch ein zeitgemässes Kindes- und Erwachsenenschutzrecht abgelöst, das die gesellschaftlichen Veränderungen aufnimmt und die Selbstverantwortung des urteilsfähigen Erwachsenen ins Zentrum stellt. Für die Umsetzung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts des Bundes werden an den Bezirksgerichten Familiengerichte geschaffen. Eine Bezirksgerichtspräsidentin oder ein Bezirksgerichtspräsident führt den Vorsitz der Familiengerichte. Zudem gehören den Familiengerichten je eine Fachrichterin oder ein Fachrichter aus den Bereichen Sozialarbeit und Psychologie an. Die familiengerichtlichen Abteilungen der Bezirksgerichte werden auch alle Kindesschutzverfahren behandeln, unabhängig davon, ob die Eltern miteinander verheiratet sind oder nicht.

Die neuen familiengerichtlichen Abteilungen der Bezirksgerichte und die Aargauer Gemeinden werden im Kindes- und Erwachsenenschutz eng zusammenarbeiten. Aus diesem Grund bestimmt jeder Gemeinderat eine Koordinationsperson für seine Gemeinde. Diese ist für den Geschäftsverkehr zwischen der Gemeinde und dem Familiengericht zuständig.

Totalrevision des Gerichtsorganisationsgesetzes

Zusätzlich zur Schaffung von familiengerichtlichen Abteilungen an den Bezirksgerichten wird die kantonale Justiz in weiteren Bereichen zeitgemäss organisiert. Hauptinhalte der Revision des Gerichtsorganisationsgesetzes sind eine neue Leitungsstruktur für die Gerichte im Kanton Aargau, eine Neuordnung der Aufsicht über die Justiz, eine Verstärkung der Justizverwaltung als Führungsinstrument für die gesamte Justiz sowie die Einführung eines Justizgerichts für die gerichtliche Beurteilung von Disziplinarfällen von Richterinnen und Richtern.

Schulgesetz per 1. August 2013

Mit der "Stärkung der Volksschule Aargau", der die Aargauer Stimmberechtigten im Frühjahr 2012 zugestimmt haben, wird der Kindergarten ab 2013/14 obligatorisch und die Volksschule wird ab 2014/15 mit 6 Jahren Primarschule und 3 Jahren Oberstufe geführt.

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